Wenn das Kinderzimmer für alle Welt sichtbar wird

| Bettina Bichsel

Sie sind minderjährig und haben Zehn- oder Hunderttausende von Follower*innen, manchmal sogar noch mehr. Instagram, TikTok & Co. machen Mini- und Teen-Influencer*innen zu Stars und Idolen. Ihre Eltern übernehmen dabei oft eine wichtige Rolle: Sie fotografieren, filmen oder managen ihre Kinder. Damit verbunden ist eine hohe Verantwortung, denn als Eltern haben wir unsere Kinder bestmöglich zu schützen.   

Seine Karriere begann, als er vier Jahre alt war. Auf YouTube konnte man Ryan dabei zusehen, wie er sich als «pick of the week» im Laden ein Spielzeug auswählte und dann zu Hause auspackte: einen Lego-Zug. Das war 2015. Heute hat der Kanal Ryan’s World 33,4 Millionen Abonnent*innen, von 2018 bis 2020 war Ryan gemäss dem amerikanischen Wirtschaftsmagazin Forbes der bestverdienende YouTube-Star mit einem geschätzten Einkommen, das in der Zeit von 22 Millionen (2018) auf 29,5 Millionen US-Dollar (2020) gestiegen war.

Ebenfalls innert kurzer Zeit die Fan-Grenze von einer Million geknackt hat Leonie, als sie 15 war. Ihre Fashion- und Styling-Posts auf Instagram und die lustigen Lip-Sync-Videos auf TikTok werden vor allem von Mädchen begeistert gelikt. Sie wünschten, sie könnten sein wie Leonie oder Leoobalys, wie sie auf ihren Kanälen heisst.
 

Du machst alles für dein Kind, und auf einmal drängen sie dich in eine Ecke, dass du dein Kind ausnutzt und ausbeutest.

Sani, Mutter der Influencerin Leoobalys

Dokumentarfilm zeigt die Kehrseite des Ruhms

Im Dokumentarfilm Girl Gang begleitet die Regisseurin Susanne Regina Meures das Berliner Mädchen und ihre Eltern – und wirft dabei insbesondere einen Blick hinter die Kulissen. Schnell wird klar, dass die in den Social Media präsentierte Hochglanzwelt nur die eine Seite der Medaille ist, bis ins kleinste Detail geplant, bearbeitet und gefiltert. «Keiner versteht, wie viel Mühe dahintersteckt», sagt Leonie denn auch einer Stelle. Jeden Tag müssen Bilder und Videos produziert werden. Schnitt und Korrekturen dauern oft bis in die Nacht hinein. Und angesichts der wachsenden Fangemeinde ist für den Teenager klar: «Jetzt muss ich mich noch mehr anstrengen.» Der Druck ist deutlich spürbar. Und die riesige Schar von Fans bereiten zwar Freude und machen stolz, aber manchmal auch Angst, wenn Leonie bei einem öffentlichen Auftritt regelrecht verfolgt wird.

Und die Eltern?

Gleichzeitig beleuchtet der Film einen weiteren Aspekt: die Rolle der Eltern. Vater Andreas und Mutter Sani übernehmen das Management ihrer Tochter. Mit zunehmendem Erfolg wird das für beide zum Vollzeitjob, ihre ursprünglichen Tätigkeiten geben sie auf. Die Ambivalenz, die darin steckt, wird deutlich, als der Vater in einem Moment sagt: «Der Wahnsinn, was uns Leo alles ermöglicht.» Und an anderer Stelle: «Wir machen es für sie, für ihre Zukunft.» Aufgewachsen in Ostdeutschland hinter der Mauer, wünschen sich beide für ihre Tochter ein besseres, freies Leben.

Dass ihnen dabei auch Unverständnis und Hass entgegenschlägt, geht nicht spurlos an ihnen vorbei. «Du machst alles für dein Kind», so Mutter Sani, «und auf einmal drängen sie dich in eine Ecke, dass du dein Kind ausnutzt und ausbeutest.»

Mit diesen Vorwürfen stehen sie nicht alleine da. Die Eltern von Miley (13) beispielsweise, der erfolgreichsten Mini-Influencerin im deutschsprachigen Raum, wehren sich regelmässig gegen Kritik. Erste Videos wurden noch unter dem Titel «CuteBabyMiley» veröffentlicht, mit fünf Jahren beschäftigte sie sich vor der Kamera hauptsächlich mit Spielzeug. Daraus entstand der Kanal «Mileys Welt», der sich heute um alles dreht, was in der Freizeit Spass macht. Dem Vorwurf der Kinderarbeit entgegnen die Eltern auf ihrer Webseite, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden und «Kinderarzt, Schule und das zuständige Jugend- und Gewerbeamt» eingebunden seien. Miley selber würde noch viel mehr machen wollen, und wenn sie einmal sage, dass sie aufhören wolle, dann werde das auch geschehen.
 

Es liegt in der Verantwortung der Eltern, das Kind zu schützen.

Daniel Betschart, Pro Juventute

Gesetzlicher Jugendarbeitsschutz gilt nur bedingt

In der Schweiz ist es laut Arbeitsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren arbeiten. Ausnahmen gibt es für kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie für Werbeaufnahmen (Art. 30, Abs. 2, Bst. b ArG), wenn die kantonalen Behörden informiert sind. Laut Jugendarbeitsschutzverordnung dürfen unter 13-Jährige maximal drei Stunden täglich bzw. neun Stunden pro Woche arbeiten. Dasselbe gilt für Jugendliche ab 13 Jahren während der Schulzeit. Allerdings gelten diese Regelungen für minderjährige Arbeitnehmende. Wer mit einem eigenen Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanal Einnahmen generiert, rutscht automatisch in die Selbstständigkeit. Bis zur Volljährigkeit fungieren die Eltern als gesetzliche Vertreter*innen. Ausserdem kann die Kinderschutzbehörde eingreifen, wenn sie das Wohl des Kindes gefährdet sieht oder wenn es zu Interessenkonflikten zwischen den Eltern und dem Kind kommt.

Darüber hinaus hat die Schweiz 1997 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Sie soll weltweit das Wohl und die Gleichbehandlung von Kindern gewährleisten, ihre Entwicklung und Beteiligung fördern. Zu den aufgeführten Rechten gehören – neben dem Zugang zu (digitalen) Medien und der Förderung künstlerischer Betätigung – der Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, das Recht auf Freizeit und das Recht auf Privatsphäre (Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag → «Den digitalen Fussabdruck unserer Kinder sorgfältig gestalten»).

Mit jedem neuen Werbevertrag steigt auch der Druck

Wie schwierig dieses Spannungsfeld werden kann, wird in Girl Gang deutlich. Wenn das Posten von lustigen Fotos und Videos zur lukrativen Einnahmequelle wird, steht plötzlich nicht mehr nur der Spass im Vordergrund. Werbepartner haben Erwartungen und wollen Videos vor der Veröffentlichung begutachten, die Inhalte der Posts folgen einem bis ins letzte Detail festgelegten Tages- und Wochenplan.

Genau hier sieht auch Daniel Betschart von Pro Juventute einen schmalen Grat. Mit Verweis auf YouTube-Stars wie Ryan, die von Unternehmen dafür bezahlt werden, dass sie deren Spielzeug vor der Kamera präsentieren, sagt er: «Jeden Tag zehn Päckli auszupacken ist erst einmal lässig und cool und aufregend. Das fühlt sich nicht wie Arbeit an. Aber bei gewisser Reichweite wird es zu Marketing – und das Kind zum Aushängeschild. Das kann zu grossem Druck führen.»

Persönlichkeitsschutz des Kindes geht über alles

Wenn Likes und Followerzahlen plötzlich Auswirkungen auf das Familienbudget haben, stellt sich die Frage, wie unbefangen ein Kind tatsächlich entscheiden kann, ob ihm etwas (noch) Spass macht. Für Daniel Betschart steht darum der Persönlichkeitsschutz eines Kindes immer im Vordergrund: «Von Seiten der Eltern braucht es sehr viel Feingefühl und eine konstante Auseinandersetzung mit dem Thema. Man sollte sich stets überlegen: Was zeigen wir? Welche Lebensbereiche des Kindes werden der Öffentlichkeit präsentiert? Denn in vielen Fällen kann ein Kind nicht selber einschätzen, was es bedeutet, wenn die ganze Welt zuschauen kann und das eigene Aufwachsen mitverfolgt. Das Kind hier zu schützen, liegt in der Verantwortung der Eltern.»

Es muss nicht immer YouTube sein

Im Hinterkopf sollte man dennoch immer behalten, dass das Internet nicht kontrollierbar ist. Man weiss nie, was mit den Inhalten geschieht, die gepostet werden, und wer sich hinter einem Fan oder einer Followerin verbirgt. Leonie reagiert im Film denn auch ungehalten, als bei einer Live-Schaltung durch eine Unbedachtheit ihres Vaters der Weg zu ihrem Haus für ein Millionenpublikum sichtbar wird. Hinweise auf den genauen Aufenthaltsort oder andere private Daten gehören nie auf Fotos oder in Videos.

Schliesslich sollten Sie als Eltern mit Ihren Kindern darüber sprechen, was es bedeutet, auch fremden Menschen Einblicke in das eigene Leben zu gewähren, und dass vielleicht nicht alle toll finden, was man postet.

Und gerade bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich nicht zuletzt zu überlegen, ob YouTube oder TikTok die passenden Kanäle sind. Altersgerechte Webseiten wie kindersache.de des Deutschen Kinderhilfswerkes bieten ebenfalls die Möglichkeit, Videos zu veröffentlichen – in einem weit sichereren Rahmen.

Am wichtigsten aber ist, dem Kind zu vermitteln, dass keine Erwartungen bestehen. Der Spass und die Freude an der Sache sollen immer an erster Stelle stehen.

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Der Film Girl Gang läuft ab dem 27. Oktober in den Deutschschweizer Kinos. Weitere Tipps für Eltern zum Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag → «Papi, ich möchte Influencerin werden» sowie in der Broschüre von Mediasmart.

Bettina Bichsel ist Journalistin und Texterin. Sie schreibt und bloggt unter anderem für Jugend und Medien.