Eine Jugendliche liegt mit dem Laptop auf dem Bett und kauft sich etwas mit der Kreditkarte.

Einkaufen & Downloaden

Ob Musik, Filme, Games, Klamotten oder Gadgets – im Internet finden Kinder und Jugendliche alles, was ihr Herz begehrt. Viele Angebote sind aber nicht kostenlos. Und es lauern Risiken: Abzockversuche, Werbe-, Abo- und andere Fallen sind nicht immer leicht zu durchschauen. Und wer seinen Lieblingssound oder Filme mit Freunden teilen möchte, macht sich unter Umständen strafbar. Für Sie als Eltern bedeutet das: Sich informieren, das Kind aufklären, Regeln festlegen und technische Einstellungen vornehmen. Wie das konkret geht, erfahren Sie hier.

85%
DER 14-19-JÄHRIGEN SHOPPEN ONLINE. (WORLD INTERNET PROJECT – SCHWEIZ 2017)
53%
IHRES UMSATZES MACHEN SCHWEIZER MUSIKLABEL INZWISCHEN DIGITAL. (MEDIENMITTEILUNG IFPI SCHWEIZ VOM 17. MÄRZ 2017)
8,5
MILLIARDEN FRANKEN HABEN SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER 2017 BEIM INTERNETEINKAUF AUSGEGEBEN. (VERBAND DES SCHWEIZERISCHEN VERSANDHANDELS)
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Gut zu wissen

Download, Upload, Streaming: Was ist erlaubt, was nicht?

  • In der Schweiz ist das kostenlose Downloaden (Herunterladen) von Musik, Filmen und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien für den Eigengebrauch erlaubt. Die heruntergeladenen Dateien können also im engsten privaten Kreis (Verwandte, Freunde) verwendet werden.
  • Auch das Streaming von Musik, Filmen und Serien ist in der Schweiz legal.
  • Verboten hingegen ist der kostenlose Download von Softwareprogrammen und kostenpflichtigen Computer- oder Konsolenspielen.
  • Auch illegal ist der Upload, also das Hochladen der Dateien ohne Erlaubnis der Urheber. Denn damit stellt man die Dateien einer unbegrenzten Anzahl Dritter zur Verfügung (Filesharing). Viele Länder sind in den letzten Jahren energisch gegen solche Peer-to-Peer-Netzwerke vorgegangen, da Film- und Musikbranchen hohe Einnahmeausfälle beklagen.
  • Als Grundsatz gilt: Jugendliche unter 18 brauchen die Zustimmung ihrer Eltern, sonst ist der Kaufvertrag ungültig.
  • Ausnahme: Urteilsfähige Minderjährige können selbstständig Verträge schliessen – vorausgesetzt, diese sind im Rahmen des sogenannten freien Kindesvermögens. Dazu gehören das eigene Taschengeld und der selbst verdiente Lohn.
  • Wichtig: Die Eltern genehmigen zwar den Vertrag, Vertragspartner und damit zur Zahlung verpflichtet ist aber nur das Kind. Falls dieses nicht zahlt, haften die Eltern nicht, ausser es steht ausdrücklich so im Vertrag.
  • Online Shopping kann zur Schuldenfalle werden, v. a. wenn Jugendliche Dinge bestellen, die sie gar nicht bezahlen können. Es drohen hohe Betreibungen durch Inkassofirmen. → Weitere nützliche Infos
  • Abzocke ist Umgangssprache und kann auch als Handel mit erhöhten Preisen bezeichnet werden.
  • Wer abgezockt wird, fühlt sich verständlicherweise betrogen. Rein strafrechtlich gesehen ist Abzocke aber kein Betrug, auch wenn hier eine Grauzone besteht.
  • Das Problem ist, dass sich die Betroffenen meist nicht über die Vertragsbedingungen informieren und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht lesen. Damit geben sie ihr Einverständnis und es kommt ein gültiger Vertrag zustande.

Der Begriff «Darknet» steht für Bereiche des Internets, die mehrfach verschlüsselt sind und nicht mit den üblichen Browsern und Suchmaschinen erreicht werden. So ist es möglich, weitgehend anonym zu surfen. Das kann etwa für Regimekritiker in Ländern mit eingeschränkter Meinungsfreiheit, für Whistleblower oder Journalisten wichtig sein. Das Darknet zu nutzen ist also nicht grundsätzlich illegal. Allerdings gibt es viele illegale Inhalte und Transaktionen: Kinderpornografie, Extremismus, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel oder andere Schwarzmärkte. Technisch versierte Jugendliche können sich relativ leicht Zugang zum Darknet verschaffen. Informationen über Zugang und Kaufprozesse (für die Bitcoins nötig sind) finden sich beispielsweise in Foren. Oft sind sich die Jugendlichen der Gefahren und möglicher strafrechtlicher Folgen nicht bewusst, etwa wenn sie über das Darknet Drogen bestellen.

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Was sollte mein Kind beachten?

  • Um sich an einem Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P) zu beteiligen, ist in der Regel die Installation eines entsprechenden Programms erforderlich und ein Benutzerkonto muss eingerichtet werden. Ist man einmal Teil eines solchen virtuellen Netzwerkes, kann man entweder Dateien, also z. B. Film- und Musiktitel, von anderen Netzwerkmitgliedern herunterladen oder seine eigene Datensammlung Dritten zur Verfügung stellen.
  • Dabei gilt es, sich der Rechtslage bewusst zu sein: Downloaden ist erlaubt, beim Uploaden macht man sich strafbar.
  • Unseriöse Dienste sind so eingerichtet, dass beim Download im Hintergrund automatisch ein Upload – und damit eine strafbare Urheberrechtsverletzung – stattfindet.

Werbung arbeitet mit verschiedenen Stilmitteln, um die Aufmerksam der User*innen zu gewinnen. Kinder können Schwierigkeiten haben, Werbung als solche zu erkennen. Das gilt insbesondere für folgende Werbeformen:

  • Native Advertising: Diese Strategie verfolgt explizit das Ziel, dass Werbung nicht als solche auffällt. Die Anzeigen wirken wie redaktionelle Inhalte. Sie sind z. B. auf Nachrichtenportalen, aber auch in sozialen Netzwerken, Blogs oder Newslettern verbreitet.
  • Vorgelagerte Fenster, die weggeklickt werden müssen, um auf die eigentliche Webseite zurückkehren zu können.
  • Werbeelemente wie Logos oder genannte Sponsoren und Marken, die gestalterisch nicht vom Rest der Seite unterscheidbar sind.
  • Integrierte Gewinnspiele, die zum Mitmachen auffordern.
  • Werbungen mit Idolen und Stars. Dazu gehören auch Produktplatzierungen in den sozialen Netzwerken, gerade durch YouTube-Stars und Influencer*innen → Selbstdarstellung & Schönheitsideale

 

  • Scheinbare Gratisangebote (z. B. Gewinnspiele, Klingeltöne, Tests, Hausaufgabendienste, Chats, Software) können sich als teure Abofallen entpuppen. Vorsicht ist geboten, wenn man dazu aufgefordert wird, sich mit den persönlichen Kontaktdaten anzumelden. Im Kleingedruckten oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken sich Vertragsklauseln, die zu einem langfristigen oder teuren Abonnement verpflichten. 
  • Überhöhte Versandkosten bei Online-Shops – vor einem Kauf gilt es deshalb, den Endbetrag nochmals genau zu kontrollieren, am besten zusammen mit den Eltern.
  • Trügerische Links auf Social-Media-Plattformen und in Apps, bei denen vermeintliche Gewinne (Geld, Tickets etc.) locken. Bei solchen Versprechungen sollte man generell misstrauisch sein.
  • Gerade bei der Handynutzung lauern viele mögliche Kostenfallen → Smartphones & Tablets
  • Auf fragwürdigen Streaming-Webseiten besteht die Gefahr, dass man sich Schadsoftware oder betrügerische Werbung einfängt.
  • Zudem beinhalten die Seiten oft für Kinder ungeeignete Inhalte wie Pornografie oder Glücksspiele.
  • Die Dienste sind so konzipiert, dass beim Streamen im Hintergrund automatisch ein Upload stattfindet. Damit begeht man eine Urheberrechtsverletzung.
  • Erkennbar sind die Angebote meist daran, dass sie in Kleinstaaten wie Tonga registriert sind (z. B. kinox.to, movie4k.to). 

 

Achtung

Das Hochladen von Filmen, Musik oder Fotos ohne Erlaubnis der Urheber ist verboten.

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Was können Eltern tun?

Informieren und Sensibilisieren

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, welche Aspekte beim Herunterladen, Streamen und Sharen von Musik, Filmen und Serien zu beachten sind. Machen Sie deutlich, was erlaubt ist und womit man sich strafbar machen kann.
  • Klären Sie Ihr Kind über Werbestrategien, kommerzielle Absichten und mögliche Abzockversuche auf. Surfen Sie gemeinsam, um nach Beispielen zu suchen und den Umgang mit Werbung bzw. das Verhalten bei Auffälligkeiten zu üben.

Regeln festlegen

  • Vereinbaren Sie, was Ihr Kind alleine darf und was nur in Ihrer Begleitung. Dateien und Apps downloaden sollte es nur nach Rücksprache mit Ihnen bzw. wenn Sie dabei sind.

Weitere Tipps zu spezifischen Themen

  • Kinder und Jugendliche sollten keine Daten herunterladen, ohne vorher die Eltern zu fragen. 
  • Es gibt Angebote, die mit dem Einverständnis der Urheber kostenlos für die private und nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Jamendo und Creative Commons.
  • Open Source Software und Freeware sind eine kostenlose Alternative zu zahlungspflichtigen Software-Programmen (z.­B. Open Office anstatt Microsoft Office).
  • Prüfen Sie die Vertrauenswürdigkeit der Quelle und meiden Sie unseriöse Dienste (z.B. Streaming-Plattformen).
  • Sichern Sie den Familiencomputer und alle anderen Computer in Ihrem Netzwerk durch ein Virenprogramm und achten Sie auf regelmässige Aktualisierungen.
    → Sicherheit & Datenschutz
  • Finden Sie mit Ihren Kindern heraus, wie Ihr Filesharing-Programm eingestellt ist. In den Standardeinstellungen ist der Upload (das Hochladen) der Dateien meistens unbeschränkt zugelassen. Ändern Sie diese Einstellungen, damit Sie sich nicht ungewollt strafbar machen.
  • Checken Sie die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters: Ist ein Gütesiegel (z. B. des Schweizerischen Versandhandels) vorhanden? Steht auf der Webseite - eine Telefonnummer und eine Firmenadresse? Ist die Firma tatsächlich im Handelsregister eingetragen (Online-Handelsregister Zefix des Bundesamtes für Justiz)? Auch viele Rechtsschreibfehler sprechen nicht für die Seriosität eines Anbieters.
  • Lesen Sie das «Kleingedruckte» oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuerst.
  • Informieren Sie sich über Versandkosten und - bei ausländischen Anbietern – über Zollbestimmungen.
  • Vorsicht ist insbesondere bei «Schnäppchen» angezeigt. Kontrollieren Sie am Ende nochmals den Kaufpreis (inkl. Zusatzkosten).
  • Prüfen Sie Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Rückgaberechte. Der Verkäufer ist verpflichtet, über Lieferbedingungen und -kosten zu informieren. Bei seriösen Anbietern stehen zudem in der Regel verschiedene Bezahlmöglichkeiten (Rechnung, Kreditkarte, PayPal) zur Verfügung. Wird auf Vorkasse/Vorauszahlung bestanden, sollte man skeptisch sein.
  • Wenn Ihr Kind unter 18 ist und einen Kauf tätigt, mit dem Sie nicht einverstanden sind, melden Sie dies unverzüglich dem Vertragspartner. Nur so kann der Kaufvertrag als ungültig erklärt werden.
  • Richten Sie auf Familiencomputern unbedingt separate Accounts ein. Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder auf Seiten geraten, bei denen Kreditkartendaten hinterlegt sind. Hier sind Einkäufe – wenn man eingeloggt ist – teilweise relativ einfach. Bei Amazon gibt es beispielsweise ein 1-Click-Verfahren, das auch für Kinder leicht auszulösen ist.
  • Technische Einstellungen: Aktivieren Sie Werbeblocker, erlauben Sie Cookies nur in Einzelfällen und löschen Sie regelmässig den Browser-Verlauf.
    → Sicherheit & Datenschutz
  • Seien Sie zurückhaltend bei Anmeldungen, Abos und bei der Eingabe von persönlichen Daten (→ Sicherheit & Datenschutz). Das gilt insbesondere auch bei Gewinnspielen, bei denen ein Preis lockt. Ihre Kinder sollten entsprechende Formulare, wenn überhaupt, nur unter Ihrer Aufsicht ausfüllen.
  • Vermeiden Sie bei Apps oder Online-Spielen sogenannte In-App-Käufe
    → Smartphones & Tablets
  • Ein Jugendschutzprogramm kann einen gewissen Schutz bieten. Jugendliche, die sich mit IT besonders gut auskennen, werden aber keine Probleme haben, diese Programme zu umgehen.
  • Offene Gespräche sind darum besonders wichtig. Tauschen Sie sich über das Thema aus und machen Sie deutlich, durch welche Aktionen man sich strafbar machen kann.
  • Erkundigen Sie sich bei Online-Bestellungen, was in einem Paket ist.
  • Seien Sie aufmerksam, ob Sie Anzeichen für ein auffälliges Verhalten oder einen allfälligen Drogenkonsum bemerken. Stellen Sie psychische Veränderungen fest? Zieht sich Ihr Kind zurück? Zögern Sie nicht, sich bei einer Fachstelle Unterstützung zu holen (→ Beratungsstellen).
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Weitere nützliche Infos

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