Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten vorantreiben

Die Arbeit sämtlicher Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen, ist notwendig und muss verstärkt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 verabschiedet hat. Die Voraussetzungen für solche Verbesserungen sind bereits gegeben. Im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen müssen auch Bund und Kantone ihre Aktivitäten optimal koordinieren.

Medienmitteilung des Bundesrats

→ Bundesratsbericht «Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten»

→ Forschungsbericht «Mesures de protection des enfants et des jeunes face aux cyber-délits sexuels» (Caneppele et al). Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 16/22. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), in Französisch mit Zusammenfassung in Deutsch

→ Artikel in der Online-Publikation des BSV «Soziale Sicherheit CHSS»: «Wie schützt man Kinder und Jugendliche vor Cyber-Sexualdelikten?»