Eine verzweifelte Jugendliche ist sitzend am Handy.

Cybermobbing

Cybermobbing umfasst wiederholte Online-Attacken mit dem Ziel, jemanden zu beleidigen oder zu belästigen: Das können peinliche Bilder sein, die im Klassenchat auftauchen, gemeine Gerüchte, die auf Social-Media-Kanälen gepostet werden oder gar Droh-Nachrichten per Mail oder Messenger-Dienst. Was vielleicht als kleine Hänselei beginnt, kann gravierende Folgen haben. Oft trauen sich die Opfer nicht, darüber zu sprechen. Deshalb ist es wichtig, Kinder und Jugendliche früh zu sensibilisieren, Signale ernst zu nehmen und einzuschreiten. Nicht zuletzt müssen Heranwachsende wissen, dass Cybermobbing strafbar sein kann.

29%
DER JUGENDLICHEN IN DER SCHWEIZ HABEN SCHON ERLEBT, DASS MAN SIE ONLINE FERTIGMACHEN WOLLTE. (JAMES 2022)
29%
DER CYBERMOBBINGOPFER BELASTET DIE TAT NOCH LÄNGERE ZEIT DANACH. (CYBERLIFE IV, 2022)
20%
DER 7- BIS 20-JÄHRIGEN HABEN SCHON ANDERE GEMOBBT. (CYBERLIFE IV, 2022)
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Gut zu wissen

Cybermobbing

Cybermobbing ist Mobbing im virtuellen Raum. Andere Bezeichnungen sind Cyberbullying, Internetmobbing oder E-Mobbing. Dabei wird eine Person über eine längere Zeit immer wieder online schikaniert – über Messenger-Dienste wie WhatsApp, in Chatforen und über Facebook-Einträge beispielsweise.

Die Täter*innen – der «Mob» – sind den Betroffenen oft bekannt, aus der Schule, dem Quartier, einem Verein. Sie beleidigen, bedrohen oder erpressen ihre Opfer direkt oder üben psychischen Druck aus; sie verleumden, stellen bloss, verbreiten Gerüchte. Im Vergleich zum klassischen Mobbing ist es für Internet-Mobber*innen aber leichter, anonym zu bleiben. Oft bleiben sie unerkannt. Das macht die Hemmschwelle für eine Tat tiefer, als wenn einem das Opfer direkt gegenübersteht. Virtuell kann man angreifen, ohne seinen Namen zu nennen, kann verletzen, ohne eine Gegenreaktion erwarten zu müssen.

Die Folgen können für Opfer gravierend sein: Verlust von Selbstvertrauen, Angstzustände und Depressionen. In einer deutschen Befragung von betroffenen Schüler*innen sprach fast ein Viertel von Suizidgedanken nach der Mobbingattacke, ein Fünftel griff zu Alkohol oder Tabletten (Cyberlife III-Studie 2020). Zudem fühlen sich die Opfer nirgendwo mehr sicher, da sich die Schikanen nicht nur schnell verbreiten, sondern sie via Internet selbst in den eigenen vier Wänden erreichen. Und veröffentlichte Verletzungen im virtuellen Raum sind schwer zu entfernen, können wieder und wieder gelesen oder angeschaut werden. Dies macht es für Opfer schwer, die Taten zu vergessen und zu bewältigen, wodurch sich das subjektive Leiden noch verstärken kann.

Die Grenzen zwischen dem, was noch als Spass und was als beleidigend empfunden wird, sind fliessend. Cybermobbing beginnt dort, wo sich jemand bedrängt, belästigt und beleidigt fühlt. Jugendliche sind sich der Wirkung häufig nicht bewusst, wenn sie verletzende Bilder ins Internet stellen oder unter Freunden herumschicken. Oft wird eine solche Aktion nur als Scherz verstanden. Es gibt aber auch gezielte Handlungen, um eine Person fertigzumachen.

29 Prozent der Schweizer Jugendlichen wurden nach eigenen Aussagen schon einmal im Internet fertiggemacht. 38 Prozent haben schon erlebt, dass in Chats Falsches oder Beleidigendes über sie verbreitet wurde. Dass Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung ins Internet gestellt wurden, kam bei über einem Drittel der Jugendlichen vor (JAMES-Studie 2022).

Die Beweggründe können vielfältig sein. In einer deutschen Studie gaben rund sechs Prozent der Schüler*innen an, schon einmal als Täter*in an Cybermobbing beteiligt gewesen zu sein. Als Grund nannten die meisten persönliche Auseinandersetzungen mit dem Opfer. Auffallend dabei ist, dass rund jede*r dritte Täter*in sagte, selbst schon mal Opfer von Mobbing geworden zu sein.

Aber auch schlichte Langeweile oder schlechte Laune wurden als Gründe angegeben. Andere Täter*innen sagten, dass die Mobbing-Aktionen ihnen Spass bereitet haben, dass sie sie cool fanden oder dass sie einfach mitgemacht haben. (Cyberlife IV-Studie 2022)

Mobbing kann zudem Macht vermitteln, etwa wenn es darum geht, eigene Frustrationen, Neid oder Aggressionen abzubauen. Und auch Gruppendynamiken kommen zum Tragen, beispielsweise durch Mutproben. An die Konsequenzen bzw. die Perspektive der Opfer denken die Täter*innen meist nicht - und schon gar nicht sind sie sich bewusst, dass sie sich unter Umständen strafbar machen.

Was im realen Leben verboten ist, gilt auch für die digitale Welt. Zwar ist Cybermobbing (wie auch Mobbing) im Strafgesetz nicht explizit als Straftatbestand aufgeführt. Dennoch können Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden aufgrund der belästigenden, drohenden und demütigenden Handlungen, die bei Cybermobbing erfüllt werden:

  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis)
  • Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147)
  • Datenbeschädigung (Art. 144bis)
  • Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art.179novies)
  • Erpressung (Art. 156)
  • Üble Nachrede (Art. 173)
  • Verleumdung (Art. 174)
  • Beschimpfung (Art. 177)
  • Drohung (Art. 180)
  • Nötigung (Art. 181)
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Was sollte mein Kind beachten?

Einige Tipps, die Sie Ihrem Kind zum Schutz vor Cybermobbing geben können:

  • Immer daran denken: Wer in sozialen Netzwerken, Blogs oder Foren Angaben zu seiner Person macht oder Bilder veröffentlicht, macht sich verletzbar.
  • Sensibel und zurückhaltend mit persönlichen Daten umgehen.
  • Passwörter sicher gestalten und vor allem niemandem weitersagen. 
  • Sichere Privatsphäre-Einstellungen verwenden.
  • Keine Freundschaftsanfragen von Unbekannten akzeptieren. 
  • Auch selbst einen respektvollen Umgang (Netiquette) pflegen.


→ Sicherheit und Datenschutz

  • Nicht provozieren lassen: Auf Belästigungen/Beleidigungen gar nicht erst eingehen.
  • Sperren/Löschen/Melden: Wenn es zu Belästigungen kommt, kann die betreffende Person gesperrt werden. Sind beleidigende Fotos oder Videos veröffentlicht worden, diese soweit möglich sofort löschen oder vom Plattformbetreiber löschen lassen.
  • Hilfe holen und eine Vertrauensperson einbeziehen: Seien es Freund*innen, Eltern, Lehrpersonen, Schulsozialarbeitende oder andere nahestehende Personen. Über Telefon, Chat, SMS oder E-Mail kann man sich auch rund um die Uhr an den Beratungsdienst 147 wenden.
  • Und vor allem: Sich selbst keine Vorwürfe machen und nicht die Schuld bei sich suchen.
  • Screenshots oder Kopien der beleidigenden Nachrichten, Chats, Fotos oder Videos sind wichtig, um zeigen zu können, was genau passiert ist.
  • Das muss man nicht allein machen: Eltern oder eine andere Vertrauensperson können helfen.
  • Aufmerksam sein: Werden andere Opfer von Cybermobbing?
  • Nicht tatenlos zusehen und schon gar nicht mitmachen. 
  • Hilfe holen, um die Betroffenen zu unterstützen.
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Was können Eltern tun?

  • Veränderungen wahrzunehmen ist besonders wichtig, weil Opfer, Täter*innen oder Zuschauer*innen von Cybermobbing oft Hemmungen haben, sich mitzuteilen.
  • Mögliche Anzeichen: Wirkt Ihr Kind bedrückt oder auch aggressiv? Zieht es sich zurück? Hat es vermehrt gesundheitliche Probleme wie Kopf- oder Bauchschmerzen, Schlafprobleme etc.? Fällt seine Schulleistung plötzlich ab oder vermeidet es Ausflüge, Schulreisen, Lager bzw. möchte gar nicht mehr zur Schule gehen? Melden sich kaum mehr Freund*innen?
  • Verständnis zeigen: Nehmen Sie Ihr Kind ernst, gehen Sie darauf ein, was es sagt.
  • Offen über alles sprechen: Was weiss Ihr Kind bereits über Cybermobbing? Recherchieren Sie gemeinsam und diskutieren Sie darüber, wann Grenzen überschritten sind und wie man sich verhalten soll.
  • Vertrauensbasis schaffen: Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es sich jederzeit an Sie wenden kann.
  • Massnahmen zum Vorbeugen ergreifen → Was sollte mein Kind beachten?
  • Sich selbst informieren → Weitere nützliche Infos
  • Ruhe bewahren: Hören Sie aufmerksam zu und verschaffen Sie sich einen Überblick.
  • Bei Sofortmassnahmen helfen: Sorgen Sie dafür, dass die belästigende Person sofort gesperrt wird. Sichern Sie gemeinsam Beweismaterial mit Screenshots oder Kopien der geführten Unterhaltungen und speichern Sie Bilder ab. Löschen Sie danach - wenn möglich - alle Online-Inhalte oder lassen Sie sie von den Plattformbetreibern löschen.
  • Schule einbeziehen: Informieren Sie die Lehrperson Ihres Kindes oder die Schulleitung, wenn Schulkolleg*innen involviert sind. Wägen Sie gemeinsam ab, ob bei der Polizei Anzeige erstattet werden soll. Sprechen Sie nicht selbst mit den Täter*innen oder deren Eltern.
  • Externe Hilfe holen: Mögliche Anlaufstellen sind die kantonalen Opferberatungen sowie die Schweizerische Kriminalprävention, die Erstberatungen anbietet. → Weitere nützliche Infos
  • Geduld haben: Opfer brauchen Zeit, um zu berichten, was ihnen passiert ist. Schaffen Sie eine Atmosphäre der Sicherheit und machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es keine Schuld trägt.
  • Abstand kann helfen: Sich bewusst für einige Zeit von Messengern und sozialen Medien fernzuhalten, kann unter Umständen sinnvoll sein. Handy- und Internetverbote sind jedoch nicht zielführend: Unterstützen Sie Ihr Kind stattdessen bei einem bewussten Umgang mit den digitalen Medien. → Empfehlungen
  • Darüber sprechen: Machen Sie Ihrem Kind klar, dass sein Verhalten verletzend und allenfalls sogar strafbar ist. Versuchen Sie auch, die Beweggründe zu verstehen.
  • Sensibilisieren: Regen Sie einen Perspektivenwechsel an. Was, wenn es andersrum wäre? Zeigen Sie die Folgen auf und diskutieren Sie mit Ihrem Kind darüber, was zu einem respektvollen Verhalten (real und virtuell) gehört.
  • Konsequenzen tragen: Sprechen Sie gemeinsam darüber, wie Ihr Kind die Verantwortung für seine Fehler übernehmen kann. Wie kann es sich entschuldigen und sein Verhalten wiedergutmachen?

Wichtig

Im Ernstfall das Schweigen brechen und eine Vertrauensperson einbeziehen.

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Weitere nützliche Infos

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