Eine Person die mit einer Bankkarte in der Hand am Laptop Sitzt.

Daten- und Persönlichkeitsschutz

In der sich rasant entwickelnden technologischen Welt sind der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, der Schutz der Privatsphäre, aber auch des Urheberrechts wichtiger denn je. Auf dieser Seite informieren wir über rechtliche Grundlagen und bieten weiterführende Links zum Thema in unterschiedlichen Kontexten.

Dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) liegt der Gedanke zugrunde, dass jeder Mensch so weit wie nur möglich selber darüber bestimmen können soll, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden. Ergänzend kommen Rechtsvorschriften aus der Bundesverfassung, der Datenschutzverordnung und dem Zivilgesetzbuch hinzu. Das DSG wird derzeit überarbeitet.

Die Internetseite des → Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) enthält verschiedene Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Themen → Internet, → Telekommunikation und → Technologien. Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind dort ebenfalls aufgeführt.

Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Sie kann für Akteure, die auf dem Gebiet der EU tätig sind, unmittelbar anwendbar sein. Mit den neuen Bestimmungen erhalten Bürger*innen mehr Kontrolle über ihre Personendaten; zudem nimmt die DSGVO die Unternehmen vermehrt in die Verantwortung, während gleichzeitig ihre Meldepflichten abgebaut werden. Des Weiteren wird die Rolle der Datenschutzbehörden gestärkt. Zahlreiche Schweizer Unternehmen sind von der Datenschutz-Grundverordnung direkt betroffen.

In der Rubrik → Sicherheit und Datenschutz finden Sie ausserdem Informationen zum besseren Verständnis der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in diesem Bereich sowie viele praktische Tipps und Links zu weiterführenden Informationen.

Datenschutz im Schulalltag

Im schulischen Umfeld fallen sehr viele persönliche Daten über Schüler*innen an, oft in digitaler Form: Lernkontrollen, Selbsteinschätzungen, Zeugnisse, vertrauliche Informationen über allfällige gesundheitliche Probleme und Lernstörungen sowie während des Unterrichts beispielsweise Bild- und Tonaufnahmen oder die Spuren, welche die Lernenden im Internet hinterlassen. Entsprechend wichtig ist ein korrekter und sicherer Umgang mit diesen Daten. Hinzu kommt die Vermittlung eines verantwortungsvollen Umgangs mit persönlichen Daten sowie die Thematisierung von rechtlichen Folgen bei Verletzung des Urheberrechts oder des Rechts am eigenen Bild im Unterricht.

educa: Informationen zum Thema Datennutzung in der Bildung sowie zur nationalen Fachagentur für den digitalen Bildungsraum Schweiz

Lehrmittel zum Thema Daten- und Persönlichkeitsschutz finden Sie in unserer Rubrik → Lehrpersonen & Schule.

Urheberrechte und Peer-to-Peer passen nicht zusammen

Das Kopieren von Filmen, Bildern, Musiktiteln und Spielen kann → Urheberrechte verletzen. Mithilfe von Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) können Musikfiles, Filme, Software, Bilder und Texte kostenlos, rasant schnell und in grossen Mengen genutzt, ausgetauscht und heruntergeladen werden. Das Anbieten an Dritte (hochladen oder upload) von urheberrechtlich geschützten Daten ist ohne die Erlaubnis des Urhebers jedoch illegal. Legal sind in der Schweiz hingegen Downloads.

Technische Schutzmassnahmen (z. B. Kopierschutz und Zugangssperren) und rechtliche Massnahmen sollen diese Praktik bremsen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist in der Schweiz vor allem über das → Markenschutz-, das → Patentschutz- und das → Designgesetz geregelt.

Die Internetseite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und der Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) bieten eine Fülle an Informationen über Peer-to-Peer und den Kampf gegen die Piraterie.

Melden Sie Internetkriminalität!

Das → Meldeformular finden Sie beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit NCSC.

Das könnte Sie auch interessieren