Zwei Fäuste auf denen "Stop Hate" steht.

Diskriminierung & Hass im Netz

Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung – Diskriminierungen und Anfeindungen richten sich aufgrund verschiedener Aspekte gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen. Das Internet bietet dafür eine besonders geeignete Plattform, da das Fehlen eines Gegenübers die Enthemmung fördert und zudem hasserfüllte Inhalte mehr Aufmerksamkeit erhalten und daher auch mehr verbreitet werden. Kinder und Jugendliche müssen lernen, wo die Grenze zu diffamierendem und diskriminierendem Verhalten überschritten wird, und wie sie bei Beleidigungen, Anfeindungen, Hass und Shitstorms reagieren sollen. Eltern können ihre Kinder dabei unterstützen, eine klare Haltung zu entwickeln und sich aktiv gegen Diskriminierungen einzusetzen.

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DER 9- BIS 16-JÄHRIGEN IN DER SCHWEIZ WURDEN ONLINE SCHON EINMAL DISKRIMINIERT. (EU KIDS ONLINE: SCHWEIZ, 2019)
5%
DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER HABEN SELBST HASSINHALTE AN ANDERE GESCHICKT. (EU KIDS ONLINE: SCHWEIZ, 2019)
29%
DER 11- BIS 16-JÄHRIGEN MÄDCHEN UND JUNGEN HABEN HASSERFÜLLTE ODER ERNIEDRIGENDE KOMMENTARE GEGEN MENSCHEN ODER BESTIMMTE GRUPPEN GESEHEN. (EU KIDS ONLINE: SCHWEIZ, 2019)
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Gut zu wissen

Diskriminierung, Hassrede und Shitstorm – was ist das?

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn einzelne Menschen oder ganze Gruppen aufgrund spezifischer Merkmale benachteiligt werden. In der Schweizerischen Bundesverfassung ist das Diskriminierungsverbot festgehalten: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»

Bei Diskriminierung geht es stets um konkrete Äusserungen oder Handlungen. Unterschieden wird zwischen direkter, indirekter und Mehrfachdiskriminierung. Die direkte Diskriminierung richtet sich explizit und unmittelbar gegen bestimmte Personen. Bei der indirekten Diskriminierung erweist sich eine eigentlich neutral gemeinte Regelung in der Umsetzung als benachteiligend für eine Personengruppe. Und bei der Mehrfachdiskriminierung liegt eine Ungleichbehandlung aufgrund mehrerer Merkmale vor. (Quelle: Human Rights Watch, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus)

Im Zusammenhang mit gewalttätiger Diskriminierung wird auch von «Hassverbrechen» (hate crime) gesprochen, also von Handlungen, die durch den Hass, die Verachtung, die Ausgrenzungsabsicht gegenüber einer Person oder einer Personengruppe motiviert sind. (Quelle: Fachstelle für Rassismusbekämpfung).

Der Begriff «Hassrede» (engl. Hate Speech) umfasst Ausdrucksformen von Hass, die sich auf Personen und Gruppen beziehen und Rassismus, Sexismus, Antisemitismus etc. propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen. Auch → Cybermobbing kann eine Form von Hate Speech sein. Personen werden beleidigt, ausgegrenzt oder benachteiligt. Im Extremfall kann es sogar darum gehen, Gewalt gegen die betroffene Person oder Gruppe auszulösen. Hassrede ist meistens in Kommentaren zu finden in Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter, in Messenger-Diensten oder Foren, auf Blogs, Webseiten oder Videoportalen wie YouTube.

Die Bezeichnung «Shitstorm» steht für eine regelrechte Flut von negativen, kritischen Kommentaren in Sozialen Medien, Blogs oder auf anderen Online-Plattformen. Dabei kommt es oft zu beleidigenden, aggressiven und drohenden Äusserungen.

Welche Formen von Diskriminierung gibt es?

Rassismus ist eine Gesinnung, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Nationalität oder Religion kategorisiert und hierarchisch bewertet. Menschen werden nicht als Individuen betrachtet, sondern als Mitglieder angeblich naturgegebener Gruppen mit Eigenschaften, die als nicht veränderbar angesehen werden. Dabei geht es nicht nur um äusserliche Merkmale; vielmehr werden Ungleichheiten in Bezug auf sozioökonomische Aspekte oder Bildung auf die ethnische, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeit zurückgeführt und somit als biologisch gegeben angenommen. (Quelle: Fachstelle für Rassismusbekämpfung)

Muslimfeindlichkeit drückt eine ablehnende Haltung und Einstellung gegen Muslime und gegen Menschen aus, die als solche wahrgenommen werden. In die Muslimfeindlichkeit können sich auch Komponenten der Ablehnung gegenüber der Herkunft von Personen aus einem bestimmten (vom Islam geprägten) Land, gegenüber einer als patriarchalisch und frauenfeindlich wahrgenommener Gesellschaft oder gegenüber einem fundamentalistisch gelebten Glauben mischen. Muslimfeindlichkeit äussert sich beispielsweise in Form von Diskriminierung im Bildungsbereich, im Arbeitsleben oder bei behördlichen Vorgängen. Die Spannbreite reicht jedoch bis zu gewalttätigen Angriffen oder Anschlägen auf Moscheen und andere islamische Einrichtungen. (Quelle: Fachstelle für Rassismusbekämpfung)

Antisemitismus oder Judenfeindlichkeit drückt eine ablehnende Haltung oder Einstellung gegenüber Menschen aus, die sich als Jüdinnen und Juden bezeichnen oder als solche wahrgenommen werden. Antisemitismus wird heute als Oberbegriff und zum Teil als Synonym für alle Formen antijüdischer Haltungen und Einstellungen verwendet. Antisemitismus umfasst daher einerseits rassistisch motivierte Taten oder Äusserungen gegen jüdische Personen und Einrichtungen, andererseits feindselige Überzeugungen, Vorurteile und Stereotypen, die offen oder diffus in der Gesellschaft oder der Kultur verankert sind und darauf zielen, jüdische Personen und Institutionen herabzuwürdigen. (Quelle: Fachstelle für Rassismusbekämpfung)

Rassismus gegenüber schwarzen Menschen ist gegeben, wenn Menschen allein wegen ihrer schwarzen Hautfarbe ablehnend und feindlich behandelt und mit negativen Eigenschaften bewertet werden. Er wurzelt in der rassistischen Ideologie des 17. und 18. Jahrhunderts, die als Rechtfertigung der kolonialen Herrschaftssysteme und der Sklaverei diente. Heute betrifft er in der Schweiz sehr unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (Schweizerinnen und Schweizer mit Vorfahren aus Afrika, Nord- und Südamerika sowie Zugewanderte). Im Gegensatz zu rassistischen Einstellungen bzw. Verhalten gegenüber anderen Menschen aufgrund von ihrer (zugeschriebenen) Religion oder Kultur sind die Merkmale, auf welche der Rassismus gegen Schwarze basiert, sichtbar und unwandelbar. Ausschlaggebend sind einzig äussere Merkmale, ob die Person seit Generationen hier lebt oder kürzlich eingereist ist, ob sie gut integriert ist oder nicht spielt keine Rolle. (Quelle: Fachstelle für Rassismusbekämpfung)

Antiziganismus (von französisch «tsigane», Zigeuner) ist ein in Anlehnung an Antisemitismus gebildeter Begriff zur Bezeichnung der von Stereotypen und Feindschaft geprägten Einstellung gegen Menschen, die mit dem Stigma «Zigeuner» (Jenische, Sinti, Roma und andere) versehenen sind, unabhängig davon, ob sie eine fahrende Lebensweise führen. Der Begriff ist nicht unumstritten, denn er enthält die rassistische Fremdbezeichnung «Zigeuner».

Sexismus bezeichnet jede Form der Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt gegenüber Menschen aufgrund ihres Geschlechts. Neben Frauen, auf welchen häufig das Augenmerk liegt, wenn über Sexismus diskutiert wird, sind auch Männer betroffen – in besonderer Weise trifft Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität trans Menschen und intergeschlechtliche Personen (siehe LGBTIQ*-Feindlichkeit).

LGBTIQ* steht für lesbian, gay, bisexual, trans, inter, queer* und umfasst Menschen, die bezüglich ihrer sexuellen Orientierung (Homo- und Bisexualität), ihrer Geschlechtsidentität (trans) und/oder anderer Aspekte ihrer Lebensweise (queer*) von der Heteronormativität abweichen. Zudem sind Personen eingeschlossen, deren körperliche Merkmale nicht eindeutig einem der binären Geschlechter (männlich/weiblich) zugeordnet werden können (inter).

In welchem Ausmass LGBTIQ*-Personen in der Schweiz von Diskriminierung betroffen sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, da auch strafrechtlich relevante Taten oft nicht gemeldet werden und bisher keine polizeiliche Statistik zu Hassverbrechen an LGBTIQ*-Menschen existiert. Die LGBT+Helpline, bei welcher sich Betroffene melden können, hat allein im Jahr 2021 insgesamt 92 Vorfälle erfasst.

Auch Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen werden in ihrem Alltag benachteiligt oder diskriminiert. Dabei geht es um Einschränkungen der Selbstbestimmung und Teilhabe aufgrund von gesetzlichen, sozialen oder praktischen Hindernissen, sowie um Ungleichbehandlungen, etwa in der Ausbildung oder Arbeitswelt.

Achtung

Die Grenze der freien Meinungsäusserung ist dann überschritten, wenn die Menschenwürde angegriffen oder zu Gewalt aufgerufen wird.

Diskriminierung & Hassrede im Netz

Das Internet bietet durch die Möglichkeit, anonym zu bleiben, einen besonderen Nährboden für die Verbreitung von diskriminierenden und hasserfüllten Botschaften. Die Hemmschwelle, entsprechende Kommentare zu posten oder zu liken, ist tiefer, als wenn man jemandem so etwas persönlich ins Gesicht sagen müsste.

Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) verzeichnet in den letzten Jahren einen starken Anstieg an Internet-Hass. Publik werden Fälle oft, wenn Prominente involviert sind, etwa Politikerinnen, die sich mit sexistischen Kommentaren konfrontiert sehen. Ein anderes Beispiel: Als SRF-Moderator Sven Epiney seinem Partner vor laufender Kamera einen Heiratsantrag machte, mussten in Online-Medien zahlreiche schwulenfeindliche Kommentare gelöscht werden.

Auch Casting-Shows und deren «Fanseiten» liefern Beispiele für die Dynamik von Hetze im Netz, da sich hier regelmässig junge Hassgemeinschaften bilden. Der deutsche Konfliktforscher Andreas Zick sieht das Bedürfnis nach gemeinsamer Abgrenzung und nach verbindenden Emotionen als Teil der Identitätsfindung von Jugendlichen und erklärt damit auch die Dynamik von Hassäusserungen. Folgende Motive stehen laut ihm im Vordergrund:

  • Wunsch nach Zugehörigkeit;
  • Einfluss, Macht und Kontrolle;
  • Welt verstehen lernen (einfache Erklärungen);
  • Selbstwertsteigerung sowie
  • Vertrauen – Misstrauen.

 

Gemäss einer Befragung des Bundesamtes für Statistik haben 28 Prozent der Gesamtbevölkerung in den letzten fünf Jahren selbst eine Form von Diskriminierung erlebt, am häufigsten bei der Arbeitssuche und im beruflichen Alltag.  (Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz, 2019). Bei den gemeldeten Vorfällen ist die Dunkelziffer erfahrungsgemäss hoch. Zudem lassen sich Diskriminierungen nicht immer eindeutig als solche benennen. So heisst es in einem Bericht zur Chancengleichheit im Bildungswesen z.B., dass es für ausländische Jugendliche deutlich schwieriger ist als für Schweizer*innen, nach der obligatorischen Schule eine Lehrstelle zu finden. Die Ursachen dafür werden kontrovers diskutiert. (Equity – Diskriminierung und Chancengleichheit im Bildungswesen, 2015)

In Bezug auf Diskriminierungen im Internet konstatiert die Fachstelle für Rassismusbekämpfung in ihrem Bericht «eine starke Zunahme von rassistischen Vorfällen», insbesondere in den sozialen Medien, in online-Kommentarspalten von Zeitungen oder Blogs von Privatpersonen, «wo gewisse Tabus gebrochen und die Meinungsäusserungsfreiheit bisweilen in regelrechten Hassreden Ausdruck findet» (2017).

Die Statistik der Beratungen in der Schweiz zeigt, dass Rassismus gegen Schwarze das häufigste Diskriminierungsmotiv ist. Eine Zunahme an Fällen ist im Bereich der Muslimfeindlichkeit festzustellen. (Rassistische Diskriminierung in der Schweiz. Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, 2017)

Viele Heranwachsende in der Schweiz werden Zeugen oder selbst Opfer von Diskriminierungen und Hassrede im Netz. Rund die Hälfte der 12- bis 19-jährigen Jugendlichen stösst laut einer Umfrage regelmässig (mehrmals pro Woche bis mehrmals täglich) online auf Hasskommentare. Befragt zu den Beweggründen, die zu solchen Kommentaren führen, vermuteten die meisten Jugendlichen, dass die Urheber*innen provozieren, beleidigen oder verletzen wollen, aus Frustration handeln oder eine Machtdemonstration bezwecken. Hasskommentare werden als feige angesehen und lösen Wut, Entsetzen und Traurigkeit aus. (JAMESfocus, 2021)

In einer weiteren Befragung (EU Kids Online: Schweiz, 2019) gaben zudem unter den 15- und 16-Jährigen 42 Prozent an, online selbst schon einmal schlecht behandelt oder diskriminiert worden zu sein, sei es wegen des Aussehens, der Herkunft, des eigenen Liebeslebens, geäusserter Meinungen oder wegen Verhaltensweisen. Bereits bei den 9- und 10-Jährigen waren es knapp 10 Prozent. 5 Prozent der 11- bis 16-jährigen Mädchen und Jungen gaben an, selber hasserfüllte oder erniedrigende Kommentare gepostet oder Nachrichten verschickt zu haben. Die Ergebnisse der Umfrage lassen zudem vermuten, dass Kinder und Jugendliche oft nicht einordnen können, wann etwas als Hate Speech gilt, und dass über das Thema nicht immer gern gesprochen wird.

Zahlen zu Diskriminierung und Gewalt gegenüber LGBTIQ* gibt es in der Schweiz nicht. Schätzungen zufolge wurden in den letzten 5 Jahren 30 Prozent aller LGBTIQ*-Menschen in der Öffentlichkeit oder zu Hause angegriffen oder mit Gewalt bedroht (Quelle: LGBT+ Helpline). Gemäss einer Befragung unter deutschen queeren Jugendlichen werden im Netz die häufigsten Diskriminierungserfahrungen gemacht: Über 80 Prozent waren schon Beschimpfungen oder Witzen ausgesetzt (Quelle: Studie «Queere Freizeit, 2019»). 

Wer zu Gewalt aufruft oder die Menschenwürde von anderen angreift, macht sich strafbar. Rechtsgrundlagen sind etwa die Bundesverfassung, die Strafnormen gegen Rassendiskriminierung, Beschimpfung, Verleumdung, üble Nachrede und Drohung oder der zivilrechtliche Schutz der Persönlichkeit.

Überblick über die Diskriminierungstatbestände:

Weitere Informationen zu den strafrechtlich verbotenen Inhalten und Handlungen im Netz finden sich in unserer Rubrik →  Strafbare Handlungen.

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Was sollte mein Kind beachten?

  • Grundregeln der Sicherheit und Privatsphäre beachten: keine privaten Daten im Netz veröffentlichen und Social-Media-Profil so einstellen, dass Bilder, auf denen man markiert wurde, erst nach eigener Freigabe veröffentlicht werden.
  • Meinungen nicht unreflektiert teilen.
  • Selbst respektvoll mit anderen umgehen und vor allem keine aggressiven oder beleidigenden Kommentare schreiben.
  • Beweismittel sichern mit Screenshots (inkl. Zeitstempel und URL)
  • Hilfe suchen: Eltern, eine andere Vertrauensperson oder eine Beratungsstelle (Kontakte à Weitere nützliche Infos)
  • Auf Diskriminierungen und Anfeindungen nicht eingehen.
  • Bei Hate Speech klar, aber sachlich Stellung beziehen: «Das ist rassistisch.», «Das ist sexistisch.» etc.
  • Die betreffende Person blockieren und Meldung beim Provider erstatten.
  • Beleidigende Fotos oder Videos wenn möglich löschen oder vom Anbieter löschen lassen (nach Sicherung der Beweismittel).
  • Anzeige bei der Polizei erstatten. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Rat bei einer Fachstelle einzuholen.
  • Beweismittel sichern (Screenshots etc.) und den Betroffenen zukommen lassen
  • Einzugreifen, wenn andere Opfer von Diskriminierung oder Hass werden, bedeutet Zivilcourage. Man sollte nicht tatenlos zusehen und schon gar nicht mitmachen. 
  • Unterstützung für die Betroffenen holen.
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Was können Eltern tun?

  • Gerade für Kinder ist es oft schwierig, zwischen scherzhaften, ironischen Bemerkungen und Beleidigungen bzw. Diskriminierungen zu unterscheiden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wann Grenzen überschritten sind (Fallbeispiele unter → Weitere nützliche Infos)
  • Erklären Sie Kindern und Jugendlichen die rechtliche Lage und dass man sich strafbar machen kann, wenn man beleidigende, diskriminierende oder hasserfüllte Kommentare postet.   

Ermuntern Sie Ihr Kind, aktiv zu werden, wenn es einer Form von Diskriminierung oder einem Hasspost begegnet.

Eine Möglichkeit, gerade auf Hassposts zu reagieren, kann das sogenannte Gegennarrativ sein. Es geht darum, Diskriminierungen und Anfeindungen zu benennen und mit sachlichen Gegenargumenten zu kontern. Trainieren Sie dies mit Ihren Kindern. Ausführliche Informationen und Beispiele finden Sie in unserem → Schwerpunkt «Extremismus und Radikalisierung»

Werbungen, Musikvideos und andere Medieninhalte sind oft voller Stereotype. Diskutieren Sie mit Ihrem Kind darüber, wie Menschen dargestellt werden und welche Botschaften dadurch vermittelt werden.

Die Grenze zwischen Stereotypen und Vorurteilen, also herabsetzenden Einstellungen, können fliessend sein. Wann werden Darstellungen beleidigend und verletzend? Gespräche darüber sensibilisieren die Wahrnehmung.

  • Veränderungen im Verhalten können Anzeichen dafür sein, dass Ihr Kind Opfer von beleidigenden (→  Cybermobbing) oder diskriminierenden Kommentaren geworden ist.
  • Seien Sie aufmerksam: Zieht sich Ihr Kind zurück? Ist es bedrückt oder aggressiv? Hat es gesundheitliche Probleme oder verschlechtern sich seine Schulleistungen?
  • Kontaktieren Sie eine Fachstelle → Weitere nützliche Infos
  • Versuchen Sie, die Beweggründe zu verstehen, aber machen Sie Ihrem Kind auch deutlich, dass sein Verhalten inakzeptabel und allenfalls sogar strafbar ist.
  • Regen Sie einen Perspektivenwechsel an. Ihr Kind soll sich in die Lage des Opfers versetzen.
  • Sprechen Sie darüber, was zu einem respektvollen Verhalten (real und virtuell) gehört.
  • Thematisieren Sie die Konsequenzen. Was kann Ihr Kind tun, um sein Verhalten wiedergutzumachen?
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Weitere nützliche Infos

Rassistische Diskriminierung


Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung

Hate Speech und Zivilcourage


Allgemein

  • Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC untersucht das Internet auf strafrechtlich relevante Inhalte und nimmt Meldungen über ein Web-Formular entgegen.
  • 147.ch – Beratung und Hilfe für Jugendliche
  • LIFE – Krisenintervention der Psychiatrischen Klinik Zürich mit telefonischer Beratung rund um die Uhr
  • Übersicht von Online-Hilfsangeboten auf feel-ok.ch

Die Liste ist nicht abschliessend.

Diskriminierung


Hate Speech


Rassistische Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung


Präventionsvideos

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