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Ob auf TikTok, Instagram, YouTube oder in Games – Kinder und Jugendliche sehen täglich Werbung. Oft merken sie es gar nicht, denn Werbung im Internet ist gut versteckt.
Viele junge Menschen vertrauen ihren Online-Vorbildern und nehmen ihre Empfehlungen ernst. Umso wichtiger ist es, dass sie verstehen: Influencer, auch Content Creators genannt, verdienen Geld mit den Tipps. Und das Internet ist für Unternehmen ein wichtiger Marketing-Raum.
Unternehmen profitieren davon, wenn Werbung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Oft zeigt Werbung genau die Dinge, die man besonders gerne mag.
Wer Werbestrategien erkennt, kann selbstbestimmt entscheiden.
Content Creators verdienen Geld mit Produktwerbungen.
Ihr Einfluss kann aus verschiedenen Gründen problematisch sein.
Inhalt
Content Creators sind die Stars der jungen Internet-Generation, Idole und Vorbilder vieler Heranwachsender. Sie teilen viel Privates mit den Menschen, die ihren Accounts folgen. Je grösser die Anhängerschaft, desto mehr Geld können sie mit Werbung verdienen.
Die Social Media-Stars beschäftigen sich mit all den Themen, die auch für Jugendliche interessant sind: Lifestyle, Mode & Beauty, Fitness, Gesundheit, Gaming oder Comedy. Und sie sprechen ihre Follower direkt an – in Storys, Livestreams oder Umfragen. Man kann ihnen schreiben, Beiträge liken oder kommentieren. Dadurch entsteht schnell das Gefühl, sie persönlich zu kennen und an ihrem Leben teilzuhaben.
Bereits Kinder werden zu regelrechten Social-Media-Stars (sogenannte «Kidfluencer»). Diese Profile werden normalerweise von den Eltern gemanagt.
Viele Kinder und Jugendliche orientieren sich an Content Creators. Das gilt nicht nur für Kleidung, Make-up oder Games. Sie lassen sich auch von Meinungen, Einstellungen und Werten beeinflussen. Das kann positiv sein – aber auch problematisch, wenn Inhalte nicht hinterfragt werden.
Denn manche dieser Online-Persönlichkeiten verbreiten abwertende, diskriminierende oder antidemokratische Aussagen – zum Beispiel über bestimmte Gruppen oder gesellschaftliche Themen. Auch extremistische Bewegungen nutzen Social Media, um über reichweitenstarke Accounts Jugendliche gezielt anzusprechen.
Oft zeigen sie ausserdem ein sehr einseitiges Bild von Geschlechterrollen: Mädchen sollen hübsch und zurückhaltend sein, Jungs stark und erfolgreich.
Werbung im Netz taucht überall dort auf, wo Kinder und Jugendliche unterwegs sind – zum Beispiel in Apps, Games oder sozialen Netzwerken. Sie zeigt sich aber nicht nur mit auffälligen Bannern oder Werbevideos vor einem YouTube-Clip.
Oft sieht sie auf den ersten Blick gar nicht wie Werbung aus:
In Spielen werden mittendrin Produkte gezeigt, die sich nicht leicht wegklicken lassen. (In-Game-Werbung)
Mit lustigen Filtern bei TikTok oder Snapchat kann man sich in die Hauptfigur eines neuen Films oder Games verwandeln. Dafür hat das Unternehmen bezahlt. (Sponsoring)
Zwischen normalen Informationen und Nachrichten sind Beiträge, für die ein Unternehmen bezahlt hat. Sie sehen genauso aus wie journalistische Inhalte. (bezahlte Beiträge)
Beim Surfen im Internet gehen Fenster auf. (Pop-ups)
Hinzu kommt: Viele Werbeanzeigen sind personalisiert. Mir werden also Produkte angezeigt, die zu all dem passen, was ich mag. Zum Beispiel:
Ich schaue auf YouTube Gaming-Videos und bekomme Werbung für neue Konsolen.
Ich folge auf Instagram Beauty-Accounts und sehe plötzlich viele Anzeigen für Schminke oder Hautpflege.
Ich klicke in einem Quiz zum Thema Lieblingstier «Pferd» an und erhalte danach Werbung für Reitcamps oder Pferdebücher.
Firmen nutzen Content Creators und deren Social-Media-Kanäle zur Platzierung ihrer Produkte – sei es, indem die Stars Kleidungsstücke oder Accessoires von Sponsoren tragen, Produkte ausprobieren und weiterempfehlen oder Video-Spiele kommentieren. Auch Rabattcodes oder verlinkte Shops gehören dazu. Und oft verpacken sie Werbeinhalte in persönliche Geschichten. Das macht es noch schwieriger, die Werbung zu erkennen.
Abzocke ist Umgangssprache und kann auch als Handel mit erhöhten Preisen bezeichnet werden. Wer abgezockt wird, fühlt sich verständlicherweise betrogen. Rein strafrechtlich gesehen ist Abzocke aber meist kein Betrug, auch wenn hier eine Grauzone besteht. Das Problem ist, dass sich die Betroffenen nicht über die Vertragsbedingungen informieren und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht lesen. Damit geben sie ihr Einverständnis und es kommt ein gültiger Vertrag zustande.
So sehen typische Fälle aus:
Scheinbare Gratisangebote (z. B. Gewinnspiele, Klingeltöne, Tests, Hausaufgabendienste, Chats, Software) können sich als teure Abofallen entpuppen. Im Kleingedruckten oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken sich Vertragsklauseln, die zu einem langfristigen oder teuren Abonnement verpflichten.
Überhöhte Versandkosten bei Online-Shops. Vor einem Kauf gilt es deshalb, den Endbetrag nochmals genau zu kontrollieren.
Trügerische Links auf Social-Media-Plattformen und in Apps, bei denen vermeintliche Gewinne (Geld, Tickets etc.) locken. Bei solchen Versprechungen sollte man generell misstrauisch sein.
Kinder und Jugendliche sollten verstehen, dass das Internet für Unternehmen ein wichtiger Ort ist, um Werbung zu platzieren. Dass es eine bewusste Strategie ist, wenn Werbung nicht direkt als solche zu erkennen ist. Und dass bekannte Content Creators oft Werbung für Produkte machen, um Geld zu verdienen.
Es hilft, Kinder und Jugendliche darin zu stärken, selbst Fragen zu stellen:
Ist das echte Meinung – oder Werbung?
Wurde das extra für mich ausgewählt?
Muss ich das wirklich haben?
Neben Gesprächen helfen zudem technische Einstellungen, um Werbung einzuschränken, das heisst:
Werbeblocker aktivieren
nur technisch notwendige Cookies erlauben
regelmässig den Browserverlauf löschen
In der Schweiz ist es nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren arbeiten. Allerdings gelten diese Regelungen nur für minderjährige Arbeitnehmende. Wenn eine minderjährige Person mit einem Kanal auf einer Online-Plattform Geld verdient, gilt sie hingegen als selbstständig erwerbend. Bis zur Volljährigkeit fungieren die Eltern als gesetzliche Vertretung.
Wenn Erwachsene ihre Kinder in ihre Online-Inhalte einbeziehen, gelten die Kinder nicht als Arbeitnehmende. Die Eltern sind verpflichtet, die Rechte der Kinder zu wahren und, sobald sie urteilsfähig sind, ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder und Videos einzuholen. (Art. 30 Arbeitsgesetz; Jugendarbeitsschutzverordnung ArGV 5)
Minderjährige dürfen nur mit dem Einverständnis der Eltern Kaufverträge abschliessen, dies gilt auch für Käufe im Internet. Eine Ausnahme gibt es jedoch für das eigene Geld – wenn ein Kind etwas von seinem Taschengeld kauft oder eine jugendliche Person sich von ihrem Lohn eine Ausgabe tätigt, dann ist das rechtens. Ob es sich um das eigene Geld der minderjährigen Person handelt oder ob der ausgegebene Betrag darüber hinausgeht, muss im Einzelfall geklärt werden. (Art. 19 ZGB)
Wer von Abzocke betroffen ist, kann sich an die Polizei wenden. Eine Anzeige lohnt sich zwar oft finanziell nicht, weil das Geld meist nicht zurückgeholt werden kann. Aber die Polizei sammelt Hinweise, um andere zu schützen und warnt die Öffentlichkeit vor neuen Maschen.
Von Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) spricht man im rechtlichen Sinn, wenn jemand mit Absicht lügt oder wichtige Informationen weglässt, um sich selbst oder andere zu bereichern – und dadurch einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügt. Bereits ein versuchter Betrug ist strafbar. Betroffene oder Personen, die den Betrug rechtzeitig erkannt haben, sollten Anzeige erstatten. Dafür ist es wichtig, Beweise zu sichern, z. B. mit Screenshots, E-Mails oder Chatverläufen.
Letzte Aktualisierung des Textes am 12.11.25