Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Wer verhindern will, dass sich Menschen soweit radikalisieren, dass sie zu Gewalt greifen, muss früh ansetzen. Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Kantone, der Gemeinden und Städte sowie Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben am 4. Dezember in Bern einen Nationalen Aktionsplan vorgestellt, der Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus in all ihren Formen ins Visier nimmt. Dieser Aktionsplan (NAP) enthält 26 Massnahmen, die auf vielen bereits bestehenden Bemühungen aufbauen können. Und er ergänzt die laufenden Gesetzgebungsprojekte, mit denen der Kampf gegen den Terrorismus verstärkt wird. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans mit einem Impulsprogramm unterstützen.

 

Der Aktionsplan ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung, bei der die Prävention von entscheidender Bedeutung ist. Die nationale Plattform Jugend und Medien des BSV hat bei der Erarbeitung des NAP mitgearbeitet und war insbesondere an der Massnahme 20 « Verhinderung von Radikalisierung, insbesondere via Internet, mittels Gegennarrativen und alternativen Narrativen » beteiligt

 

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