Eine Jugendliche wird gegen ihren Willen fotografiert.

Sicherheit & Datenschutz

Missbrauch von persönlichen Daten, nicht kindgerechte Inhalte, gefährliche Viren, nervige Spams, teure 0900er Nummern und Abzockversuche – wie können wir Kinder und Jugendliche vor diesen Risiken schützen? Mit technischen Massnahmen lassen sich Vorkehrungen treffen. Einen absoluten Schutz bieten sie aber nicht. Umso bedeutender ist es, dass Heranwachsende lernen, sich vorsichtig und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen – mit Ihrer elterlichen Unterstützung.

28%
DER 12- BIS 19-JÄHRIGEN MACHEN SICH SORGEN UM DIE SICHTBARKEIT PERSÖNLICHER INFORMATIONEN IN SOZIALEN NETZWERKEN. (JAMES 2022)
36%
DER JUGENDLICHEN HABEN SCHON MAL ERLEBT, DASS UNGEFRAGT EIN FOTO ODER VIDEO VON IHNEN INS NETZ GESTELLT WURDE. (JAMES 2022)
250'000
UND MEHR VIREN, TROJANER UND ANDERE ARTEN VON MALWARE WERDEN VON ANTIVIRUS-DIENSTEN TÄGLICH REGISTRIERT. (AV TEST INSTITUT 2017)
jum-lightbulb

Gut zu wissen

Ob beruflich oder privat, wir nutzen das Internet in vielen Lebensbereichen: Wir kommunizieren, suchen Informationen, bewegen uns in sozialen Netzwerken, kaufen online ein, buchen Ferien, wickeln Bankgeschäfte ab etc. Die meisten verwendeten Dienste speichern dabei unsere Daten, tauschen sie untereinander aus und nutzen sie kommerziell. Das bedeutet auch, dass Dienste wie WhatsApp oder Facebook im Grunde nur vermeintlich gratis sind. Als Nutzende «bezahlen» wir mit unseren Daten.

Und längst nicht immer wissen wir, was genau gespeichert wird: Manche Apps verwenden die Lokalisierungsfunktion von Smartphones oder Tablets auf zehn Meter genau – etwa für die Routenplanung oder Restauranttipps. Sie speichern Aufenthaltsorte und Bewegungsprofile. Der Verlauf der besuchten Internetseiten, Suchmaschinenabfragen, Cookies und sogar Inhalte von E-Mails werden zur Personalisierung von Suchmaschinenergebnissen, sozialen Netzwerken (z. B. Werbung) und anderen Online-Diensten genutzt. Hinzu kommen immer neue Geräte wie Fitnessarmbänder, Smart Watches oder Smart Toys, die Daten sammeln. Diese werden manchmal über viele Jahre gespeichert und sind mit Suchmaschinen durchsuchbar. Das Risiko, dass im Jugendalter fahrlässig online gestellte Daten kaum mehr zu entfernen sind, ist hoch.

Unsere digitalisierte Gesellschaft führt zu Unmengen von Daten, und das nicht nur, wenn wir uns im Netz bewegen, sondern auch beim Arztbesuch, wenn wir beim Einkauf Treuepunkte sammeln oder über Techniken, welche die Funkwellen unserer Handys beim Vorbeigehen aufnehmen. Die Daten werden analysiert, um Informationen zu unserem Nutzungsverhalten zu gewinnen. Interesse daran haben Viele: Hersteller, Dienstleister, Behörden, Wissenschaft etc.

Die Problematik dabei:

  • Auch vermeintlich anonymisierte Daten lassen sich in der Regel wieder entschlüsseln, d. h. die Person wird wieder erkennbar.
  • Daten werden zweckentfremdet, weil daraus neue Erkenntnisse gewonnen werden sollen.
  • Die Unmengen an Daten müssen gespeichert werden. Das geschieht in Clouds, was wiederum zu einer erschwerten Kontrolle der Daten führt.


Clouds werden zunehmend für private Zwecke verwendet, um von verschiedenen Geräten auf die eigenen Daten zugreifen zu können. Damit wird aber oft auch auf Dateneigentum verzichtet, denn: Der Anbieter kann die Daten zu Werbezwecken nutzen, ist nicht haftbar, wenn sie verloren gehen, und nicht verpflichtet, den Zugriff für Nutzer zu garantieren. IT-Dienste können die Daten zudem sammeln und daraus Persönlichkeitsprofile erstellen oder Einzelpersonen identifizieren. Und nicht zuletzt sind die meisten Dienstanbieter amerikanisch. Diese Unternehmen haben eine eigene Auffassung von Privatsphäre und Datenschutz und sind nicht dem Schweizer Recht unterstellt.

Mit der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen steigt auch die Gefahr von Missbräuchen und kriminellen Angriffen auf die Informations- und Kommunikationstechnologien. Wie es in der «Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 2018-2022» heisst, sind die Bedrohungen durch Cyber-Angriffe in den letzten Jahren stark gestiegen. Neben Sabotageakten auf systemrelevante Infrastrukturen, Spionagetätigkeiten, die gezielte Verbreitung von Falschinformationen (→ Fake News & Manipulation) und Cyber-Angriffen als Mittel der Kriegsführung wird insbesondere die Cyber-Kriminalität als «Bedrohung mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit» genannt. Für Straftäter ist das Internet als Angriffsraum vor allem deshalb attraktiv, weil potenzielle Opfer in grosser Zahl und oft leicht erreichbar sind.

Weltweit kommt es immer wieder auch zu grossen Hackerangriffen. So waren im Herbst 2017 beispielsweise mehrere Millionen Instagram-Nutzende betroffen, deren Mailadressen und Telefonnummern im Internet veröffentlicht wurden.

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt auf seiner Webseite vor aktuellen Bedrohungen (Betrugsversuche, Schadsoftware, dubiose Webshops etc.) und ist Anlaufstelle bei Fragen rund um Cyber-Kriminalität und Meldungen bei Vorkommnissen (→ Weitere nützliche Infos).

Digitale Medien sind heute ein ganz selbstverständlicher Bestandteil des Heranwachsens. Aufgabe der Eltern ist es, eine sichere und kindgerechte Nutzung zu ermöglichen. Dazu gehört nicht zuletzt der Schutz der Privatsphäre, der – neben zahlreichen anderen Rechten – in der von der Schweiz ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention verankert ist.

Eltern sollten deshalb auch den digitalen Fussabdruck ihrer Sprösslinge im Auge haben und sich Gedanken darüber machen, wie viel sie von ihren Kindern preisgeben möchten. Das fängt bereits direkt nach der Geburt an, wenn es darum geht, ein Foto des Frischgeborenen mit Namen auf der Webseite des Spitals zu publizieren. Oder wenn in den Familienferien lustige Videos entstehen, die auf Facebook oder YouTube gestellt werden könnten. Und wie steht es mit «Überwachungs-Apps», die es Eltern ermöglichen, die Handys der Kinder zu tracken oder auf deren Inhalte zuzugreifen? Es gilt, die Balance zu wahren zwischen dem verständlichen Wunsch, Kinder vor den Risiken der virtuellen Welt zu beschützen, und der Verpflichtung, ihre Rechte (auch im digitalen Raum) zu wahren.

Das Internet der Dinge (Englisch: Internet of Things, Abkürzung: IoT) ist eine Bezeichnung für die Vernetzung verschiedener Geräte und Alltagsgegenstände mit dem Internet. Im Privaten gehören dazu beispielsweise Küchengeräte, Fernseher, Babyphones, Kopfhörer oder Fitnessarmbänder. Die Vernetzung bezweckt, uns den Alltag zu erleichtern. Mit dem Smartphone lässt sich etwa die Heizung einschalten, wenn wir aus den Skiferien nach Hause fahren. Oder der Kühlschrank meldet automatisch, wenn die Milch ausgeht.

Smart Toys wiederum sind digitale Spielzeuge, die mittels künstlicher Intelligenz auf ihre Umgebung reagieren und mit Kindern interagieren bzw. sich an den individuellen Entwicklungsstand anpassen. Das Spektrum ist gross: Es gibt smarte Nuggis, Zahnbürsten oder Kinderuhren, sprechende Puppen oder Plüschtiere, Lern-Tablets oder programmierbare Roboter. Nicht alle dieser Spielsachen sind mit dem Internet vernetzt, die sogenannten Connected Smart Toys sind jedoch internetbasiert.

Durch die Vernetzung besteht die Gefahr, dass sensible Daten ungewollt online gelangen, gerade bei Smart Toys, die zum Teil über Gesichts- oder Stimmerkennung funktionieren.

jum-umbrella

Was sollte mein Kind beachten?

  • Nickname als Benutzername: Rückschlüsse auf die eigene Person sollen möglichst vermieden werden. Ein Nickname hilft dabei.
  • Privatsphäre-Einstellungen regelmässig überprüfen: Damit lässt sich kontrollieren, wer welche Informationen und Fotos sehen kann. Bei vielen sozialen Netzwerken sind die Profile standardmässig auf «öffentlich» eingestellt. Zudem werden bei Aktualisierungen oft die Anpassungen, die man selbst vorgenommenen hat, wieder zurückgesetzt.
  • Einmal im Netz, immer im Netz: Daran sollte man vor jedem Post denken. Das gilt besonders für Fotos oder Videos. Auch einen Account wieder zu löschen, ist nicht immer einfach und teilweise kaum möglich. Die dafür nötigen Funktionen sind versteckt oder das Profil wird nur deaktiviert, aber nicht gelöscht. Hinzu kommt, dass man durch die Interaktion auf sozialen Netzwerken nicht nur im eigenen Account, sondern auch anderswo Informationen hinterlässt, die gar nicht mehr gelöscht werden können.
  • Wie will ich mich im Netz zeigen? Diese Frage sollte man sich immer stellen, bevor man ein eigenes Foto/Video veröffentlicht, Persönliches von sich preisgibt oder Dinge von anderen teilt. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, wie man sich präsentiert und welches Bild dadurch vermittelt wird – in Bezug auf das Aussehen → Selbstdarstellung, aber auch in Bezug auf politische Ansichten oder religiöse Überzeugungen etc. → Extremismus & Radikalisierung.
  • Vorsicht vor falschen «Freunden»: Auch Betrüger*innen nutzen soziale Netzwerke. Zudem kommt es immer wieder zu Belästigungen (Stichwort Cybergrooming). Freundschaftsanfragen sollten nur von Leuten akzeptiert werden, die man auch kennt. Allgemein gilt Zurückhaltung: Freundeslisten und eigene Likes (gefällt mir) müssen nicht öffentlich geteilt werden.
  • Links nicht wahllos anklicken: In sozialen Netzwerken besteht eine besonders grosse Phishing-Gefahr. Betrüger versuchen so, an persönliche und sensible Daten zu gelangen.
  • Auf Anzeichen von Malware achten: Viren, Würmer, Trojaner, Spyware etc. – die Liste von schädlichen Programmen (Malware), die einen Rechner infizieren können, ist lang. Mögliche Anzeichen können sein:
    • Verlangsamte Funktionen (z. B. Internet)
    • Veränderungen bei der Browser-Startseite
    • Programme, die selbst starten
    • Häufige Pop-ups von Antivirenprogrammen
    • Verschwinden von Dateien oder ganzen Ordnern
    • Bei Windows-Nutzenden: Viele Fehlermeldungen
  • Anti-Viren-Programme, eine Firewall und regelmässige Updates schützen vor schädlicher Software > Was können Eltern tun?  
  • Auf Geräte aufpassen: Smartphones, Tablets und Laptops enthalten viele persönliche Daten und können leicht verloren gehen oder gestohlen werden. Der Zugang zu einem Gerät kann zwar mit einem Passwort oder einer anderen Sicherheitsmassnahme geschützt werden. Eine vollständige Sicherheit vor ungewollten Zugriffen bietet es aber nicht.
  • Zustimmung von allen, die mit auf dem Foto/Video sind: Für die Aufnahme und die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos braucht es immer die Einwilligung aller Personen, die darauf zu sehen sind. Das gilt für Aufnahmen, die man selber macht. Aber auch dann, wenn man von jemand anderem fotografiert oder gefilmt wird. Ausnahmen:
    • Teilnehmende bei öffentlichen Events und Ereignissen
    • Personen, die bewusst für das Foto posieren (z. B. bei einer Hochzeit)
    • öffentliches Interesse (z. B. Fahndungsfoto).
  • Vorsicht vor rechtlichen Folgen: Wer ein Foto oder Video von sich entdeckt, das ohne sein/ihr Einverständnis im Netz veröffentlicht wurde, kann vor Gericht gehen. Insbesondere sollte man vermeiden, Fotos von Personen in unvorteilhaften Posen oder Bilder von Unbekannten zu verbreiten.
  • Tipps für Familien zum Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken → Projekt Insta4Emma
  • Quellen immer angeben: Wer z. B. in einer Schul- oder Studienarbeit einen Text ohne Quellenangabe kopiert, begeht ein sogenanntes Plagiat und verstösst gegen das Urheberrecht. Das kann eine zivilrechtliche Klage zur Folge haben. Der urheberrechtliche Schutz gilt auch, wenn ein Post in einem sozialen Netzwerk ein geschütztes Werk enthält.
  • Vorsicht vor verstecktem Upload: Der Download von Musik und Filmen über Onlinetauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke bzw. P2P) ist legal. Aber Achtung: Der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ist illegal. Die meisten Sharing-Programme berücksichtigen das Gesetz nicht: Wer Musik und Filme herunterlädt, lädt automatisch hoch. Dies muss in den Einstellungen geändert werden.

Wichtig

Technische Massnahmen wie Filter garantieren keinen vollständigen Schutz. Führen Sie offene Gespräche.

jum-hand

Was können Eltern tun?

  • Klären Sie die wesentlichen Aspekte, noch bevor Ihr Kind ein eigenes Smartphone oder Tablet erhält:
    • Was darf es und was nicht?
    • Welche Risiken bestehen?
    • Was sind ungeeignete Inhalte und wie kann sich Ihr Kind davor schützen?
    • An wen kann sich Ihr Kind in der Familie wenden, wenn es Probleme oder Fragen hat?
  • Vereinbaren Sie, welche Geräte und Inhalte wie und wie lange genutzt werden dürfen. Behalten Sie die Mediennutzung Ihres Kindes im Auge.
  • Machen Sie klar, dass gesunder Menschenverstand auch im Umgang mit digitalen Medien angezeigt ist und Ihr Kind alles melden soll, was ihm seltsam vorkommt.
  • Begleiten Sie Ihr Kind vor allem zu Beginn. Erklären Sie, worauf es achten soll und wie wichtig es ist, keine persönlichen Angaben wie Name, Adresse und Telefonnummer bekannt zu geben.
  • Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bestimmungen zum Datenschutz) durch: Welche Rechte werden den Betreibern mit der Zustimmung eingeräumt?
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wie es sich im Netz zeigen möchte. Beachten Sie dabei auch, dass sich Privatsphäre-Einstellungen im Laufe der Zeit ändern können. So sind Inhalte, die eigentlich für einen engen Freundeskreis gedacht waren, unter Umständen plötzlich öffentlich zugänglich.
  • Stellen Sie sicher, dass das Social Media-Profil so eingestellt ist, dass Bilder, auf denen man markiert wurde, erst nach eigener Freigabe veröffentlicht werden.
  • Passwörter: Für Kinder wie für Erwachsene gilt: Verwenden Sie nie das gleiche Passwort für mehrere Anwendungen. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens 8 Zeichen, Klein- und Grossbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Nicht verwendet werden sollten einfache Wörter oder persönliche Informationen wie Adresse, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Wie sicher Ihre Passwörter sind, können Sie testen. → Weitere nützliche Infos.
  • Firewall: Beim Computer sollte die Firewall aktiviert sein. Diese schützt den Computer vor Angriffen aus dem Internet und vor unerlaubtem Zugriff.
  • Regelmässige Updates: Werden das Betriebssystem und die Software durch regelmässige Updates auf dem neusten Stand gehalten, schliesst dies allfällige Sicherheitslücken. Zusatzmodule erhöhen den Browserschutz.
  • Virenschutzprogramme (für alle Geräte): Diese sollten so eingestellt sein, dass die Virenliste automatisch und regelmässig aktualisiert wird.
  • Sicherheitskopien: Dadurch schützen Sie Inhalte auf dem Computer, falls es doch einmal zu einem Schadensfall (auch bezüglich Hardware) kommen sollte.
  • GPS nur wenn nötig: Deaktivieren Sie den Ortungsdienst und die Funktion «Ad-Tracking» auf mobilen Geräten. Aktivieren Sie GPS spezifisch für jene Apps, bei denen Sie die Ortungsfunktion nutzen möchten.
  • Cookies, also gespeicherte Informationen über besuchte Webseiten, sollten Sie regelmässig im Browser (z. B. Explorer, Firefox, Google Chrome) löschen.
  • Verschlüsseltes WLAN: Schalten Sie auf mobilen Geräten WLAN und Bluetooth aus, wenn Sie sie nicht benötigen. Beim kabellosen Surfen unterwegs empfiehlt es sich, möglichst keine wichtigen Daten zu verschicken.
  • Vorgehen bei Diebstahl: Informieren Sie umgehend die Polizei und – bei einem Smartphone-Diebstahl – Ihren Anbieter, um die SIM-Karte sperren zu lassen. Bewahren Sie dafür die IMEI-Nummer auf, die auf der Verpackung oder auf Rechnungen zu finden ist. Mit der Kombination *#06# wird die Nummer zudem auf dem Gerät angezeigt.
  • Mobilfunkanbieter sind zwar gesetzlich verpflichtet, für Benutzer*innen von Handys unter 16 Jahren (soweit ihnen deren Alter bekannt ist) den Zugang zu Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten automatisch zu sperren. Zudem sperren sie in der Regel auch die übrigen kostenpflichtigen Business-Nummern. Trotzdem können Kinder auf ungeeignete Inhalte stossen.
  • Filter: In den gängigen Internetbrowsern und Betriebssystemen sind Filtermöglichkeiten und Kindersicherungen enthalten, die den Zugang zu ungeeigneten Inhalten blockieren. Mit den meisten Filterprogrammen lassen sich altersabhängige Profile und Tageszeiten definieren. Damit können Sie z. B. festlegen, wann Ihr Kind im Internet surfen darf. Auch können E-Mail- oder Instant-Messaging-Programme einzeln freigeschaltet werden. Die Installation von Filterprogrammen ist vor allem bei jüngeren Kindern zu empfehlen. Computerversierte Jugendliche können ein Filterprogramm hingegen leicht umgehen.
  • Getrennte Accounts: Wenn Sie einen Familiencomputer haben, den Sie sich mit Ihren Kindern teilen, sollten Sie verschiedene Benutzerkonten erstellen. In den Benutzerprofilen können Sie dann definieren, bei wem die Kindersicherung aktiviert wird.
  • Kindgerechte Startseite: Als Startseite empfiehlt sich eine altersgerechte Seite, z. B. eine Kindersuchmaschine oder eine andere Kinderseite.
  • Kinderschutz: Bei mobilen Geräten sollten die Sicherheitseinstellungen angepasst und separate Kinderschutz-Apps installiert werden.
  • Download nur in Begleitung: Ihr Kind sollte weder Apps noch andere Inhalte ohne Ihre Zustimmung downloaden. Technisch können Sie zwei Vorkehrungen treffen:
    • Auf mobilen Geräten Ihres Kindes legen Sie über die Einstellungen die gewünschten Einschränkungen fest (z. B. In-App-Käufe, Download von Filmen, Apps etc.).
    • Familienfreigabe: Dadurch können Sie bestimmen, ob Ihr Kind Zugang zum App-Store bzw. zum Google Play Store erhält oder nicht. Bei Apple ist zudem die Einstellung möglich, dass Sie auf Ihrem Gerät benachrichtigt werden, wenn Ihr Kind einen Download bzw. Einkauf tätigen möchte. Sie müssen die Aktion erst freigeben.

Konkrete Anleitungen finden Sie unter → Weitere nützliche Infos.

  • Informieren Sie sich vor dem Kauf: Lesen Sie die Produktinformationen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige Datenschutzerklärungen (auf der Webseite des Herstellers) aufmerksam durch.
    • Welche Daten werden erfasst und wie geht der Hersteller damit um? Werden sie weitergegeben an Dritte?
    • Beinhaltet das Spielzeug ein Mikrofon oder eine Kamera? Was geschieht mit den Aufnahmen?
    • Wird der Standort abgefragt?
  • Testen Sie das Spielzeug selbst und achten Sie auf mögliche Sicherheitseinstellungen.
  • Begleiten Sie Ihr Kind und sprechen Sie mit ihm über mögliche Risiken.
  • Falls möglich, sollte der Offline-Modus genutzt werden.
  • Smart Toys sollen nicht zur Überwachung eingesetzt werden.
  • Das Recht am Bild ist in der Schweiz ein Persönlichkeitsrecht, also ein absolutes Recht, geschützt durch Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (ZGB).
  • Machen Sie Ihren Kindern bewusst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Fotos oder Videos, auf denen Freunde oder andere Personen zu sehen sind, ohne deren Zustimmung weiterverschicken oder veröffentlichen. 
  • Die Verbreitung von Inhalten mit Nacktbildern von Minderjährigen ist strafbar. Seien Sie diesbezüglich besonders vorsichtig (Stichwort: Sexting).
    → Sexualität & Pornografie
  • Überlegen auch Sie sich, welche Fotos Sie von Ihren Kindern z. B. in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Achten Sie darauf, keine persönlichen Daten preiszugeben, die Rückschlüsse auf Ihr Kind zulassen (Name, Geburtsdatum etc.).
  • Kinder und Jugendliche sollten keine Daten herunterladen, ohne vorher die Eltern zu fragen.
  • Prüfen Sie die Vertrauenswürdigkeit der Quelle oder der herunterzuladenden Datei.
  • Finden Sie mit Ihren Kindern heraus, wie Ihr Filesharing-Programm eingestellt ist. In den Standardeinstellungen ist der Upload (das Heraufladen) der Dateien meistens unbeschränkt zugelassen. Ändern Sie diese Einstellungen. Wer den Upload nicht unterbindet, macht sich strafbar.
    → Einkaufen & Downloaden
jum-hand

Weitere nützliche Infos

  • Netla: Spiele, Comics und Informationen für Kinder ab 5 Jahren
  • KryptoKids: Datenschutz-Spiel für Kinder ab 8 Jahren
  • Data-Kids: Spielerische Informationen für Kinder im Primarschulalter
  • Internet-ABC: Schwerpunkt zum Thema Datenschutz

Das könnte Sie auch interessieren