Insta4Emma: Das Internet als Familienfotoalbum?

#waszeigstdu: Emma und der Schutz der Privatsphäre

Wir lieben unsere Kinder, freuen uns über ihre Entwicklung und möchten die kostbaren Momente, die wir mit ihnen verbringen, auch mit anderen teilen. Social-Media-Kanäle sind dafür genau richtig: Fotos und Videos können einfach gepostet und so von vielen gesehen werden. Aber überlegen wir uns dabei immer, ob wir unseren Kindern mit den Posts wirklich einen Gefallen tun? Der Aktionsmonat „Insta4Emma“ möchte auf humorvolle Art genau dafür sensibilisieren: Den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Daten unserer Kinder stets im Auge zu behalten.

Genau wie der siebenjährigen Emma geht es auch uns Erwachsenen oft: Wir sind in den sozialen Medien aktiv, ohne uns viele Gedanken zu machen. Auf ihrem Instagram-Profil veröffentlicht Emma lustige und unterhaltsame Fotos und Videos von ihren Eltern, die mitten in den Hochzeitsvorbereitungen stecken, und von Verwandten und Bekannten, die sie begleiten.

Dabei denkt sie nicht darüber nach, ob die gezeigten Situationen auch wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Oder dass die Momentaufnahme für die abgebildeten Erwachsenen vielleicht peinlich sein könnte. So erhalten wir als Instagram-User*innen Einblick in die Intimität des Schlafzimmers von Emmas Eltern oder schauen ihrem Vater zu, wie er sich im unvorteilhaften 80er-Jahre-Sportdress beim Online-Workout verausgabt, damit er wieder in seinen Anzug passt. Wir nehmen teil an Krisen und Streitereien, an Missgeschicken und verkaterten Morgen.

Was zeigen wir von unseren Kindern?

Auch als Eltern und Bezugspersonen kann uns das passieren: Wir posten Fotos unserer Kinder, die wir süss finden oder die uns zum Lachen bringen. Aber längst nicht immer beziehen wir sie mit ein und fragen sie (wenn sie alt genug sind), ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Oder wir überlegen uns nicht (wenn sie noch klein sind), was sie wohl später davon halten werden, wenn sie sehen, was für Fotos wir von ihnen veröffentlicht haben.

Der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ist ein Recht, das Kindern ab Geburt zusteht.. Als Eltern und erwachsene Bezugspersonen haben wir die Verantwortung, wenn es um diesen Schutz geht: Solange Kinder noch ganz klein sind, bestimmen wir, ob und welche Fotos, Videos oder persönlichen Daten übers Handy verschickt oder im Internet veröffentlicht werden. Sobald sie etwas älter sind und selber entscheiden können, haben wir die Verantwortung, indem wir sie einbeziehen und es ihnen überlassen, ob wir Fotos von ihnen teilen oder posten dürfen. Und wenn sie alt genug sind, soziale Medien und Messenger Apps selber zu nutzen, begleiten wir sie, indem wir sie zum Nachdenken anregen, wie sie sich auf diesen Plattformen präsentieren möchten.

Wichtig

Das Recht am Bild und der Schutz der Privatsphäre ist ein Recht, das Kindern ab Geburt zusteht.

Unsere wichtigsten Tipps

Erlebnisse zu teilen ist toll. Darauf sollen und wollen wir nicht verzichten. Mit unseren wichtigsten Tipps gelingt das, ohne die Persönlichkeitsrechte unserer Kinder zu verletzen:

Fragen Sie sich auch, ob es nötig ist, das Gesicht Ihres Kindes zu zeigen. Mit einem Emoji oder durch Verpixeln lassen sich Gesichter unkenntlich machen. Auch eine Sonnenbrille, Verkleidungen oder eine Aufnahme von hinten sorgen dafür, dass Ihr Kind nicht erkennbar ist.

Solche Aufnahmen mögen lustig erscheinen. Dabei gilt es aber zu beachten, dass sich einmal veröffentlichte Dinge kaum mehr vollständig aus dem Internet entfernen lassen. Sie sind entsprechend noch auffindbar, wenn Ihre Kinder älter sind und selbst das Internet nutzen. Oder noch später, wenn sich beispielsweise für einen Ausbildungsplatz bewerben. Fragen Sie sich immer, ob Sie ein solches Foto/Video von sich selbst online würden finden wollen.

Studien zeigen, dass Kinder schon früh eine sehr klare Vorstellung davon haben, was für sie in Ordnung ist und was nicht. Fragen Sie Ihr Kind darum stets, ob es fotografiert werden möchte – und respektieren Sie ein Nein. Wenn Sie ein Foto mit jemandem teilen oder auf Instagram, Facebook etc. veröffentlichen möchten, sollten Sie Ihr Kind altersgerecht einbeziehen, indem Sie z. B. fragen: „Ist es okay, wenn ich das Foto an Grossmama und Grosspapa schicke?“ Oder: „Ist es okay, wenn die Menschen, mit denen ich zusammenarbeite, das Foto sehen?“

Veröffentlichen Sie keine persönlichen und sensiblen Daten wie etwa den vollständigen Vor- und Nachnamen Ihres Kindes, Adresse, Geburtsdatum usw. Seien Sie sich zudem bewusst, dass aufgrund eines Fotos oft Rückschlüsse gezogen werden können, etwa in Bezug auf den Aufenthalts- oder Wohnort.

Fotos/Videos nur mit der Familie, mit engen Freund*innen und Bekannten oder in geschlossenen Gruppen, in denen Sie die Mitglieder persönlich kennen. Bitten Sie Ihre Angehörigen und Bekannten, dass sie die Fotos/Videos nicht weitergeben und beispielsweise bei WhatsApp auch nicht als ihr Profilbild oder als Status verwenden – sonst sind sie plötzlich für alle sichtbar.

Standardmässig sind die Profile oft so eingestellt, dass alle Posts öffentlich, das heisst für alle sichtbar sind. Werden Up-Dates heruntergeladen, gehen zudem die früher vorgenommenen Anpassungen meist wieder verloren.

Stellen Sie sicher, dass alle Personen (Kinder oder Erwachsene), die auf dem Foto/Video zu sehen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Jede*r hat das Recht am eigenen Bild. Bevor Sie ein Foto/Video posten oder teilen, müssen Sie bei allen die Zustimmung erfragen. 

Informationen zur Kampagne „Insta4Emma“

Der Schutz der Daten und der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen im Internet bildet das Schwerpunktthema von Jugend und Medien in den Jahren 2020/2021. In zwei Ausschreibungsrunden wurden Projekte gesucht, die sich mit unterschiedlichen Ansätzen und Methoden mit dem Thema auseinandersetzen. Während in der ersten Runde Projekte im Zentrum standen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, zielte die zweite auf Eltern, Grosseltern und andere Bezugspersonen als Zielgruppe ab. Denn ihnen kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es um Daten- und Persönlichkeitsschutz geht: Zunächst, indem sie für ihre Kinder entscheiden, welche Daten, Fotos oder Videos von ihnen online gestellt werden. Und mit zunehmendem Alter der Kinder, indem sie sie unterstützen, begleiten und als Vorbild selber verantwortungsbewusst und überlegt handeln.

Informationen zu den Projekten der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie in unserer Schwerpunktrubrik →  Datenschutz 

Das Projekt „Insta4Emma“ der Fachhochschule Graubünden fokussiert auf den Aspekt des „Sharenting“, einer Wortkreation aus den englischen Begriffen „share“ (teilen) und „parenting“ (Erziehung/Elternschaft). Dabei geht es um die Frage, in welcher Art und Weise Eltern, Grosseltern und andere Bezugspersonen Fotos und Videos von Kindern in sozialen Netzwerken veröffentlichen können, ohne deren Privatsphäre zu verletzen. Das Projekt setzt dafür auf einen Perspektivenwechsel und lässt einen Monat lang die siebenjährige Emma Schnappschüsse aus dem Alltag ihrer Eltern, Verwandten und Bekannten auf Instagram posten. Dass die Aufnahmen, die Emma lustig findet, für die Erwachsenen nicht immer vorteilhaft sind, sondern vielmehr peinlich oder sogar beschämend, soll die User*innen zur Reflexion anregen und für einen bewussten, verantwortungsvollen Umgang mit privaten Inhalten und damit verbundenen Herausforderungen sensibilisieren.

Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerks, basierend auf Interviews mit Familien, ergab, dass Kinder für sich sehr klar beurteilen können, „ob, wann und mit wem Bilder von ihnen geteilt werden dürfen“. Verglichen mit den Eltern waren die befragten Kinder sehr viel kritischer und zurückhaltender: Viele Fotos oder Videos, die ihre Eltern veröffentlichen wollten, waren ihnen zu privat. Zudem wurden die verschiedenen Social-Media- oder Messenger-Plattformen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Für die meisten Eltern ist Facebook weit öffentlicher als beispielsweise WhatsApp (obschon der Dienst ebenso zu Facebook gehört und die Daten entsprechend geteilt werden). So werden über WhatsApp Bilder und Daten deutlich unreflektierter geteilt. (Kinder. Bilder. Rechte., 2018)

Eine andere Untersuchung aus den USA ging der Frage nach, welche Regeln Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren ihren Eltern zum Umgang mit Internet und Smartphone auferlegen würden. Neben Wünschen, die sich vor allem um eine gute Vorbildfunktion der Eltern und um eine moderate Nutzung drehen, sagten die Heranwachsenden auch sehr deutlich, dass sie nicht wollen, dass Eltern Fotos, Videos oder persönliche Daten ohne ihre Zustimmung mit anderen teilen. (Rules that Kids would set for their Parents, 2016)

Flyer - Bilder im Netz

Als Abschluss des Sensibilisierungsprojektes Insta4Emma veröffentlicht Jugend und Medien in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden zwei Flyer (einen für Jugendliche und einen für Eltern), die zum Nachdenken über Datenschutz und Bildrechte anregen.

Die Flyer enthalten eine Checkliste mit 10 konkreten Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man einen Schnappschuss oder ein Video in den sozialen Medien teilt. Können alle Fragen mit «Ja» beantwortet werden, sollte das Bild unproblematisch sein und kann online veröffentlicht werden. Wird mindestens eine Frage mit «Nein» beantwortet, sollte das Bild nicht veröffentlicht werden – in einem Fotoalbum zu Hause ist es besser aufgehoben.

Die Flyer können im PDF-Format heruntergeladen oder in Papierform kostenlos bestellt werden:

 

Hilfreiche Links


Weitere Informationen rund um die Themen Sicherheit und Datenschutz finden Sie in unserer → dazugehörigen Rubrik