Ein Laptop, ein Tablet und ein Smartphone.

Jugendschutz: Smartphones

Artikel 41 der Fernmeldedienst-Verordnung (FDV) regelt den Schutz von Minderjährigen in der Telekommunikation. Die FDV verpflichtet die Anbieterinnen von Fernmeldediensten, den Zugang zu Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten für Nutzer*innen unter 16 Jahren zu sperren.

Mehrwertdienste sind beispielsweise 0906-Nummern oder über Kurznummern bereitgestellte SMS- und MMS-Dienste, die mit der Ziffer 6 beginnen. Die Mobilfunkanbieter müssen sicherstellen, dass die Hauptbenutzerin des Mobilfunkabos beim Zugang zu erotischen oder pornografischen Mehrwertdiensten mindestens 16 Jahre alt ist (Art. 41 Abs. 2 FDV). Das Alter ist sowohl beim Abschluss des Vertrags als auch beim Verkauf eines neuen Mobiltelefons zu prüfen.

Der Versand von Inhalten über Schnittstellen wie Bluetooth, WLAN oder USB erfolgt direkt von Gerät zu Gerät. Daran sind keine Anbieterinnen von Fernmeldediensten beteiligt. Darum gelten die Regeln der Fernmeldedienste-Verordnung hier nicht. Ebenfalls nicht durch die Mobilfunk- oder Internetzugangsanbieterin kontrolliert wird der Versand über die verbreiteten Plattformen- und Nachrichtenanwendungen wie z. B. WhatsApp, Dropbox und Snapchat. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren werden nur die Mehrwertdienste gesperrt, also all jene Dienste, die zusätzlich zu den Fernmeldediensten auf der Telefonrechnung auftauchen. 

Bei Streitigkeiten zwischen Kund*innen und ihren Anbieterinnen von Fernmeldediensten oder Mehrwertdiensten kann man sich an die Schlichtungsstelle → Ombudscom wenden (Art. 43).

Die Telekommunikationsbranche hat sich in einer → Initiative zum Jugendschutz verpflichtet, welche von Salt, Sunrise, Swisscom und UPC unterzeichnet wurde. Die umgesetzten Massnahmen beinhalten:

  • Sperrung der von Fedpol gemeldeten Kinderpornografie-Seiten,
  • Sperrmöglichkeit bei Video on Demand für Filme mit Altersbeschränkung,
  • eigenes Angebot von Kinderschutz-Programmen oder Empfehlungen zu fremden Kinderschutz-Programmen,
  • Jugendmedienschutzberatung an den Verkaufsstellen, über die Hotlines und auf den Websites.


Die → Broschüre der Brancheninitiative Jugendmedienschutz liefert Tipps für Eltern zum Thema.

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