Im Kanton Basel-Landschaft sind die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für den Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig. Der Kinder- und Jugendmedienschutz im Sinne der Regulierung wird von einer gemeinsamen Kommission mit Basel-Stadt wahrgenommen (s. unten). Die Fachstelle Kindes- und Jugendschutz der Sicherheitsdirektion übernimmt dabei eine Koordinationsfunktion für den Kanton und die Gemeinden und ist Ansprechstelle für den Bund. Unter der Federführung der Sicherheitsdirektion wurde auch das neue Film- und Trägermediengesetz für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ausgearbeitet.
Der Kinder- und Jugendmedienschutz im Sinne der Erziehung und Förderung wird neben den genannten Direktionen ebenfalls von der Gesundheitsförderung Baselland in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wahrgenommen.