Zwei Jugendliche die gemeinsam auf ein Smartphone schauen.

Empfehlungen für Eltern von Jugendlichen ab 12 Jahren

Digitale Medien sind in der heutigen Welt allgegenwärtig – gerade für Jugendliche. Sie sind mit Smartphones und dem Internet aufgewachsen und nutzen deren Möglichkeiten ganz selbstverständlich. Trotzdem ist es wichtig, dass sie bei ihrer Mediennutzung von Eltern und anderen Bezugspersonen begleitet werden. Das Gespräch über Inhalte, aber auch über die Risiken, die mit der Internetnutzung zusammenhängen, sollte im Zentrum stehen – mit dem Ziel, dass die Jugendlichen verantwortungsvoll und sicher mit digitalen Medien umgehen. Sie sollen in der Lage sein, sowohl Informationen als auch ihr eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen.

Bei Jugendlichen, die verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen, können Sie schrittweise die Begleitung in der medialen Welt reduzieren. Bleiben Sie aber weiterhin interessiert und für Gespräche verfügbar.

Jugendliche nutzen digitale Medien oft ganz selbstverständlich, kommunizieren mit Freund*innen und probieren ohne Berührungsängste neue Apps aus. Im technischen Umgang wirken sie darum rasch sicher. Medienkompetenz beinhaltet aber vor allem einen kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit medialen Inhalten und technologischen Möglichkeiten. In dieser Hinsicht ist Lebenserfahrung (die Sie als Erwachsene mitbringen) oft genauso wichtig wie technisches Können. 

Beobachten Sie die Jugendlichen, bleiben Sie im Gespräch und gewähren Sie schrittweise mehr Freiheiten. Bleiben Sie immer interessiert an ihren medialen Entdeckungen: Fragen Sie aktiv nach, was sie gerade bewegt. Schlagen Sie vor, gemeinsam eine Serie zu schauen oder spielen Sie das Lieblingsgame zusammen und tauschen Sie sich darüber aus.

Sprechen Sie mit den Jugendlichen darüber, dass mehr Selbstständigkeit auch mehr Verantwortung bedeutet, etwa bezüglich Abo-Kosten, aber auch bei Sicherheitsaspekten, sensiblen Themen oder mit Blick auf angemessenes Verhalten in der digitalen Welt.

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Jugendliche sollten sich nicht nur mit digitalen Medien beschäftigen, sondern auch anderen Freizeitaktivitäten nachgehen – z. B. sich draussen bewegen, Sport treiben oder sich mit Gleichaltrigen treffen. Langeweile muss nicht sofort mit Bildschirmmedien vertrieben werden. Sprechen Sie über unnötige Dauerberieselung. Bildschirmmedien vor dem Zubettgehen zu nutzen erschwert das Einschlafen.

Eine gute Balance zwischen Online- und Offline-Aktivitäten ist für die physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen wichtig. Gerade Bewegung ist in jedem Alter bedeutsam – nicht zuletzt, weil der Alltag schon bei Heranwachsenden meist mit wenig körperlicher Aktivität verbunden ist.

Auch Langeweile muss nicht sofort mit Smartphone, Tablet oder Spielkonsole überbrückt werden. Wir wissen heute, dass durch Nichtstun die Kreativität angeregt wird. Zudem ist es für die Persönlichkeitsentwicklung von Bedeutung, Langeweile auch mal aushalten zu können. Sammeln Sie gemeinsam Ideen für Offline-Aktivitäten oder machen Sie einen Wettbewerb, wer es am längsten ohne Handy, Computer und Spielkonsole aushält.

Viele Jugendliche nutzen ihr Smartphone gerne zum Runterkommen – auch hier lohnt es sich, gemeinsam zu überlegen, welche offline-Möglichkeiten den gleichen Entspannungsfaktor haben. 

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Für Jugendliche eignen sich bildschirmfreie Zeiten besser als festgelegte Medienzeiten. Treffen Sie gemeinsam klare Absprachen und achten Sie darauf, dass diese eingehalten werden. Die Konsequenzen für das Nicht-Einhalten müssen von vornherein bekannt sein.

Wie lange soll es Jugendlichen täglich erlaubt sein, das Smartphone zu nutzen, zu surfen, fernzusehen oder zu gamen? Und wann ist es zu viel? Diese Fragen liegen auf der Hand, greifen aber zu kurz. Entscheidend ist, welche Medieninhalte konsumiert werden. Und welche Beweggründe dahinter stecken. Zudem sind Jugendliche individuell ganz unterschiedlich, darum sind pauschale Aussagen zur Dauer wenig sinnvoll. Was für die einen bereits zu viel ist, kann für andere okay sein. Wichtig ist, dass es auch andere Aktivitäten und Freizeitbeschäftigungen gibt.

In Umfragen zeigt sich, dass sich viele Jugendliche sogar selber Regeln aufstellen, um etwa weniger Zeit am Smartphone zu verbringen. Das kann z. B. heissen, dass eine Akkuladung pro Tag ausreichen muss, Zeitlimiten gesetzt werden oder das Handy beim Erledigen der Aufgaben, beim Abendessen oder ab einer gewissen Zeit am Abend weggelegt wird. Allerdings geben die Jugendlichen auch zu, dass es ihnen oft schwer fällt, diese Regeln auch konsequent einzuhalten.

Als Erwachsene gilt es, darauf zu achten, dass die gemeinsamen Vereinbarungen tatsächlich befolgt werden.

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik → Onlinesucht

 

Eltern und andere Bezugspersonen sind für Jugendliche Vorbilder im Umgang mit Medien. Überprüfen Sie deshalb Ihre eigenen Mediengewohnheiten.

Als erwachsene Bezugsperson können Sie unter anderem als Beispiel vorangehen, wenn es um bildschirm- oder handyfreie Zeiten geht. Sorgen Sie dafür, dass sich das Handy beim gemeinsamen Abendessen, bei Wochenend-Unternehmungen oder während Gesprächen im Lautlos-Modus befindet. So sind Sie nicht abgelenkt und können Ihre volle Aufmerksamkeit auf das richten, was Sie gerade machen, und auf die Personen, die da sind.

Setzen Sie sich zudem mit den eigenen Mediengewohnheiten auseinander und nutzen Sie passende Gelegenheiten, mediale Inhalte kritisch zu hinterfragen, z. B. indem Sie gemeinsam die Lieblings-Castingshow oder TV-Serien unter die Lupe nehmen: Wie werden die Kandidat*innen und Hauptfiguren dargestellt? Welche Wirkung erzielt das?

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Sprechen Sie mit Jugendlichen darüber, dass das Teilen von persönlichen Angaben und Bildern von sich und anderen problematisch sein kann. Erste Treffen mit Onlinebekanntschaften sollten nur an belebten und öffentlichen Orten stattfinden. Ausserdem ist es empfehlenswert, eine Bezugsperson über das bevorstehende Treffen zu informieren.

Ob in sozialen Netzwerken oder beim Online-Shopping: Wir werden überall aufgerufen, persönliche Daten preiszugeben. Hinzu kommen Geräte wie Smart Watches, die Daten sammeln – oder Cloud-Dienste, die eigene Fotos, Videos und andere gespeicherte Inhalte von überall her zugreifbar machen. Das Datenschutzgesetz soll vor dem Missbrauch persönlicher Daten schützen. Im schnelllebigen und weitläufigen Internet ist es jedoch oft schwer durchzusetzen (nicht zuletzt, weil viele Anbieter ausländisch sind).  

Gerade Jugendliche, die so selbstverständlich digital agieren, müssen sich bewusst sein, dass es problematisch sein kann, persönliche Angaben und Fotos von sich oder anderen zu posten und zu teilen. Dinge, die einmal online sind, lassen sich zudem oft nicht mehr löschen. Oder sie werden weiterverbreitet, ohne dass man das selber kontrollieren kann.  

In sozialen Netzwerken sind die Privatsphäre-Einstellungen zu nutzen und regelmässig zu überprüfen. So können Jugendliche festlegen, wer welche Posts, Fotos und Videos sehen darf. Auch Freundeslisten und eigene Likes müssen nicht öffentlich geteilt werden.

Bei Onlinebekanntschaften gilt es zu beachten, dass Profile auch gefakt sein können. Pädosexuelle nutzen leider häufig soziale Netzwerke und Chats, um Kontakt aufzunehmen. Ein gesundes Misstrauen und Zurückhaltung bei der Preisgabe von persönlichen Informationen (Name, Adresse etc.) und Fotos sind wichtig.

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Weitere Informationen finden Sie in unseren Rubriken
→ Sicherheit & Datenschutz
Kommunizieren

Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Vor dem Posten oder Verschicken von Fotos und Videos sollte die Zustimmung der abgebildeten Personen eingeholt werden.

Das heisst, ich darf selber entscheiden, was mit einem Foto oder Video geschieht, auf dem ich zu sehen bin. Dasselbe gilt jedoch, wenn ich eine Aufnahme gemacht habe, auf der andere abgebildet sind. Bevor ich das Foto oder Video veröffentliche, muss ich die Einwilligung der anderen einholen. Ausnahmen sind öffentliche Events wie Konzerte oder Ereignisse, bei denen die Teilnehmenden bewusst posieren (z. B. bei einer Hochzeit). Auch wenn das öffentliche Interesse überwiegt, kann das Foto einfach veröffentlicht werden, was etwa bei Fahndungsfotos der Fall ist. 

Das Urheberrecht betrifft zudem fremde Bilder, Videos und andere mediale Inhalte. In der Schule und privat dürfen diese zwar für eigene Zwecke genutzt werden. Ohne Quellenangabe oder die Zustimmung des rechtmässigen Urhebers darf man solche Inhalte aber nicht weiterverbreiten. Und auf keinen Fall darf man vorgeben, sie selbst gemacht zu haben. Es gibt allerdings auch sogenannte freie Inhalte (engl. free/open contents), die kostenlos genutzt werden dürfen. Wichtig ist in jedem Fall, die Nutzungsrechte zu prüfen.

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik → Sicherheit & Datenschutz.

Schwere Gewalt und pornografische Darstellungen, die Kinder zeigen, sind illegal. Erotische Bilder, die Minderjährige von sich machen und mit anderen teilen (Sexting), gelten als illegale pornografische Inhalte. Kindern unter 16 Jahren Pornografie jeglicher Art zugänglich zu machen, ist ebenfalls strafbar.

Mit digitalen Medien ist der Zugang zu gewalttätigen oder pornografischen Inhalten einfacher und selbst Jugendschutzprogramme bieten keine vollständige Sicherheitsgarantie. Oft findet in der Schule sogar ein richtiger Wettbewerb statt, wer die krassesten Videos findet und verschickt. Heranwachsende provozieren gern oder lehnen sich gegen traditionelle Moralvorstellungen auf.

Regeln und Verbote sind hier wenig wirksam. Besser sind Gespräche: Was sind Beweggründe, wenn gewalttätige oder pornografische Inhalte konsumiert und weitergeleitet werden? Wie fühlen sich die Jugendlichen dabei? Was lösen die Inhalte in ihnen aus?

Und wissen die Jugendlichen, dass sie sich strafbar machen können? Etwa wenn die Polizei auf einem Handy ein Video mit grausamer Gewalt oder einen harten Porno findet? Besitz und Weitergabe von medialen Inhalten, in denen die Würde von Menschen schwer verletzt wird, sind verboten. Illegale Pornografie umfasst sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewalthandlungen. Allgemein dürfen pornografische Inhalte keinen unter 16-Jährigen zugänglich gemacht werden – das bedeutet, es ist verboten, ihnen diese Inhalte zu zeigen oder zu senden.

Grundsätzlich sollten Sie Jugendlichen davon abraten, Fotos oder Videos zu verschicken, auf denen sie nackt oder in anrüchiger Pose zu sehen sind. Erotische Selfies werden aber auch als Liebesbeweis, zum Flirten oder als Mutprobe versendet – das sogenannte «Sexting». Wenn das geschieht, bringt es nichts, das Verhalten zu verurteilen. Versuchen Sie zu verstehen, was dazu geführt hat. Erstatten Sie Anzeige, wenn Druck ausgeübt wurde.

Wenn sich Minderjährige nackt fotografieren oder sich z. B. bei der Selbstbefriedigung filmen, können sie zudem der Herstellung von Kinderpornographie beschuldigt werden.

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Weitere Informationen finden Sie in unseren Rubriken
→ Strafbare Handlungen 
Medien & Gewalt
→ Sexualität & Pornografie

Fordern Sie Jugendliche dazu auf, sich beim Versenden von Kommen taren und Nachrichten respektvoll zu verhalten. Fühlt sich jemand online angegriffen, sollte das ernst genommen werden. Bei Cybermobbing, Hassrede und Diskriminierung kann es nötig sein, zusätzlich bei Fachpersonen Hilfe zu holen.

Da man sich im Internet nicht real gegenübersteht und oftmals auch gänzlich anonym unterwegs ist, vergessen manche User*innen, was sich gehört. Negative Vorkommnisse sind leider keine Seltenheit. Wenn andere z. B. in sozialen Netzwerken oder Chats systematisch blossgestellt und fertiggemacht werden, spricht man von Cybermobbing. Hinzu kommen Beleidigungen, Diskriminierungen, Anfeindungen und Hass (Hate Speech) aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.

Halten Sie Jugendliche dazu an, im Netz respektvoll zu sein. Das gilt für das Versenden von Nachrichten und E-Mails genauso wie für das Kommentieren von medialen Inhalten oder das Kundtun von Meinungen.

Jugendliche müssen sich zudem bewusst sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer die Würde von anderen Menschen verletzt oder zu Gewalt aufruft, macht sich strafbar. Und auch wenn Cybermobbing kein expliziter Straftatbestand ist, können Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden, etwa wegen Verleumdung, übler Nachrede oder Erpressung.

Werden Jugendliche Opfer von Cybermobbing, Hate Speech oder Diskriminierung, sollten Screenshots als Beweismaterial gesichert werden. Zögern Sie ausserdem nicht, professionelle Hilfe zu holen.

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Weitere Informationen finden Sie in unseren Rubriken
→ Cybermobbing
→ Diskriminierung & Hate Speech
→ Strafbare Handlungen

Besprechen Sie das Thema Falschmeldungen («Fake News») und wie man diese erkennen kann. Diskutieren Sie – am Beispiel von Produkt platzierungen oder In-Game-Angeboten – wie Werbung funktioniert.

Helfen Sie den Jugendlichen dabei, Strategien zu entwickeln, um Medieninhalte kritisch zu prüfen. Sprechen Sie darüber, dass nicht alles, was professionell aufbereitet und seriös erscheint, auch tatsächlich wahr ist. Zeigen Sie auf, welche Motive hinter Fake News stecken können und was eine glaubwürdige Informationsquelle ausmacht.

Auch Marketingstrategien sollen Jugendliche als solche verstehen, z. B. Werbungen, die in Games oder Apps auftauchen, oder Produktplatzierungen auf den YouTube- oder Social-Media-Kanälen von Influencer*innen und anderen Idolen. Thematisieren Sie die wirtschaftlichen Interessen, die hinter solchen Werbedeals stecken.

Gerade bei Influencer*innen und überhaupt im Promi- und Werbebusiness geht es zudem um vermittelte Werte, Rollenbilder und Schönheitsideale. Diskutieren Sie darüber mit den Jugendlichen und machen Sie deutlich, dass die gezeigten Fotos und Videos meist eine verzerrte Wirklichkeit wiedergeben. Makellose Haut, glänzendes Haar, perfekte Körper und pralle Muskeln – Photoshop und andere Bearbeitungsprogramme machen es leicht, Bild- und Videoaufnahmen zu retuschieren.

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Weitere Informationen finden Sie in unseren Rubriken
→ Fake News & Manipulation
→ Selbstdarstellung & Schönheitsideale
→ Einkaufen & Downloaden

Beachten Sie die Altersfreigaben bei Filmen (FSK etc.) und Games (PEGI, USK etc.).

Altersfreigaben bieten eine Orientierungshilfe, ob Games, Filme, Fernsehsendungen oder Apps altersgerecht sind oder ihre Inhalte verstörend wirken könnten. In jedem Fall ist aber eine individuelle Einschätzung sinnvoll, denn Jugendliche reagieren unterschiedlich. Das heisst, auch als altersgerecht eingestufte Inhalte können aufwühlen oder emotionale Reaktionen auslösen.

Bei Videospielen geben die europaweit einheitlichen PEGI-Symbole Hinweise, für welche Altersgruppe ein Spiel geeignet ist (3, 7, 12, 16, 18). Zusätzlich veranschaulichen Piktogramme auf den Verpackungen, ob in dem Spiel Gewalt, Sex, Drogen, Diskriminierung, vulgäre Ausdrücke, beängstigende Inhalte oder Glücksspielelemente vorkommen.

Für Kinofilme und audiovisuelle Bildtonträger formuliert die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film (JIF) Empfehlungen zum Zulassungsalter. Manchmal wird neben dem Zulassungsalter auch ein (höheres) empfohlenes Alter ergänzt. Importierte Filmträger aus Deutschland sind meist mit der Altersfreigabe der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft) versehen. Bei französisch- oder italienischsprachigen Filmen, die in der Schweiz im Kino waren, gibt es eine Alterskennzeichnung des Schweizerischen Videoverbands SVV.

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→ Games
→ TV & Serien

Fördern Sie den kreativen Umgang mit digitalen Fotos, Videos und Musik. Es gibt sehr gute Spiele und Videos, die genussvolle Unterhaltungserlebnisse ermöglichen. Zudem bietet das Internet eine grosse Auswahl an Lerninhalten und Tutorials.

Verantwortungsvoll genutzt bieten digitale Medien viele positive Möglichkeiten. YouTube ist voll von Tutorials, also Erklärvideos, die beim Lernen und Erledigen von Hausaufgaben als Unterstützung dienen können. Dabei ist es wichtig, vertrauenswürdige Quellen und gut aufbereitete Videos zu finden, welche die Lerninhalte korrekt vermitteln. Sogenannte «How-to»-Videos dienen dazu, Anleitungen Schritt für Schritt zu erläutern, sei es bei kreativen Aktivitäten wie Basteln, Malen oder Musikmachen, beim Schminken oder Frisieren, bei handwerklichen Dingen oder bei Computeranwendungen. Und viele Games machen nicht nur Spass, sondern enthalten auch wertvolle Lernaspekte.

Digitale Medien lassen sich zudem auf ganz unterschiedliche Art kreativ nutzen. Foto- oder Klangstories, selbst produzierte Blogs, Vlogs und Filme oder vielleicht sogar ein Programmier-Workshop – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Jugendliche auf spielerische Weise zu Medienprofis werden.

Als gemeinsame Familienaktivität eignet sich beispielsweise das Geocaching, bei dem das Smartphone zur digitalen Schnitzeljagd eingesetzt wird. Die Routen bzw. die versteckten Caches und deren Koordinaten finden sich auf verschiedenen Plattformen.

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